Vor Gericht haben psychologische und psychiatrische Gutachter häufig zu beurteilen, ob ein Beteiligter simuliert - z.B. wenn ein Kranker eine Rente erstreiten will. "Gutachter sollten immer wieder prüfen, ob die vorgebrachten Symptome simuliert sein könnten. Doch allzu misstrauisches Hinterfragen kann dazu beitragen, dass Untersuchte ihre Behinderung ´unter Beweis stellen´ wollen und die Symptome zur Verdeutlichung ausgeprägter präsentieren," warnt Professor Dr. Norbert Nedopil in seinem Beitrag zum aktuellen Handbuch "Psychiatrische Begutachtungen im Zivilrecht".