Ab den 90er Jahren wurden die gesetzlichen Möglichkeiten verschärft, rückfallgefährdete Schwerverbrecher über ihre Haftzeit hinaus in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Damit wurde "ein Stück symbolischer Gesetzgebung geschaffen, um die Öffentlichkeit zu beschwichtigen, statt wirklich Sicherheit zu gewährleisten," kritisiert der Kriminologe Professor Dr. Arthur Kreuzer (Gießen).