Stefan Kurth und Kathleen Otto (Universität Leipzig) schließen aus ihren Studien: "Organisationen sollten vor allem prozedurale Gerechtigkeit gewährleisten, um die Zufriedenheit und Bindung freiwillig Engagierter zu fördern. Befunde deuten darauf hin, dass das Erleben von Ungerechtigkeit unerwünschte Verhaltensweisen, wie Absentismus oder die Bereitschaft, die Tätigkeit aufzugeben, verstärkt. Interventionen sollten deshalb darauf abzielen, eine stärkere Partizipation und Mitbestimmung der Freiwilligen zu gewährleisten." Informationen sollten daher zeitnah und detailliert weitergegeben werden.
"Für den Lebensunterhalt zu sorgen, ist ein grundlegendes Motiv der Leistung. Die Zielstellung freiwilligen Engagements ist dazu deutlich verschieden. Zweck der Leistung ist hier die Erfüllung der eigenen Motive bzw. Bedürfnisse. Werden diese Bedürfnisse erfüllt, so stellt dies ein erfolgreiches Ergebnis dar." In diesem Zusammenhang ist es "von zentraler Bedeutung, dass die freiwillig Engagierten ein hohes Maß an Mitgestaltung und Selbstbestimmung erleben" - im Rahmen einer gut erkennbaren prozeduralen Gerechtigkeit.
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