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Psychologie und Gesellschaftskritik: wenig Kinderrechte, wenig Kindeswohl im Familiengericht

Psychologische Gutachten am Familiengericht beschränken sich in aller Regel auf die Frage: Welchem Elternteil sollte bei einer Trennung das Sorgerecht für das Kind zugesprochen werden? Privatdozent Dr. Günter Rexilius (Rheydt) sieht in diesem Standard keine Wahrung des Kindeswohls. Denn: "Die fachliche Arbeit in Trennungs- und Scheidungssituationen muss in allererster Linie die Aufgabe haben, die betroffenen Kinder vor dem Zerreißen des sozialen Netzes, das ihnen Sicherheit und Orientierung gibt, zu schützen."

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift "Psychologie und Gesellschaftskritik" begründet der Wissenschaftler, Gutachter und Therapeut sein Konzept ausführlich, u.a.: "In Trennungs- und Nachscheidungsfamilien ist der kommunikative - und auch ganz praktische - Umgang der Eltern miteinander häufig konfliktgeladen. Sachverständige haben die Möglichkeit, Eltern für eine Zusammenarbeit im Hinblick auf die zukünftige Gestaltung einer gemeinsamen Elternschaft zu gewinnen.
 
Die angestrebte Neudefinition des Eltern- und Familiensystems verfolgt das Ziel, die Beziehung der Kinder zu beiden Elternteilen langfristig sicherzustellen, indem mit den Eltern ein einvernehmliches Konzept der elterlichen Verantwortung erarbeitet wird. Angestrebtes Ergebnis dieser Bemühungen ist es, eine von den Kindern, den Eltern und den professionellen Helfern gemeinsam erarbeitete und getragene Entscheidung zu erreichen. Ein solcher Konsens sorgt für Kindes- und Elternwohl, weil Sachverständige nicht weiter nach dem besseren Elternteil oder der ´richtigen´ Umgangsregelung suchen, sondern gemeinsam ein Trennungsprojekt gestalten bzw. den Familienmitgliedern dabei helfen, dies zu tun."
 
Psychologische Gutachter sollten versuchen, alle Verfahrensbeteiligten für das Kindeswohl zu gewinnen. Eine solche "fachliche Zusammenarbeit hat eine völlig andere Qualität als eine richterliche Entscheidung, deren entmündigender, autoritärer Charakter den Eltern wie den Kindern erspart bleiben sollte ..."
 
Rexilius weiß sehr wohl: "Dieser Wandel im Verständnis psychologischer Sachverständigentätigkeit hat überzeugende Gründe, aber er ist keineswegs forensischer Alltag. Weder Kinderrechte, noch kindliches Wohlergehen haben bisher auf den familiengerichtlichen Alltag einen nachhaltigen Einfluss. Dennoch ist allmählich eine Bereitschaft bei JuristInnen und GutachterInnen zu erkennen, sich ihm zu öffnen."

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