"Freiheitsentzug nicht mehr nur als Strafe für faktisch begangenes Unrecht, sondern zur Verhinderung möglicher neuer Taten wirft juristische und ethische Fragen auf. Da auch unter Psychotherapeuten und Psychologen solche Argumentationsstränge kritiklos übernommen werden, lohnt ein Diskurs," dem sich "Psychologie und Gesellschaftskritik" mit der Themenausgabe "Strafen" stellt.
"Mediale Vorwürfe bei einzelnen spektakulären Rückfällen sorgten für einen Druck, dem sich Gutachter, Juristen, Psychiater, Psychologen und Psychotherapeuten zu beugen scheinen: Eine Untersuchung von 125 einschlägigen Fachpublikationen aus den Jahren zwischen 1980 und 2009 ergab, dass die allermeisten Autoren, die zu Sexualstraftätern publizierten, sich zum Schweregrad der Handlungen differenziert äußerten. Aber fast alle fügten hinzu, die öffentliche Meinung, der gesellschaftliche Druck u.ä. erfordere eine äußerst strenge Beurteilung von Sexualdelikten. Definitionen, was unter sexuellem Missbrauch oder sexueller Gewalt zu verstehen sei, wurden ausgeweitet. Selbst renommierte Autoren definieren z.B. sexuelle Gewalt als ´angedrohter sexueller Kontakt mit einer Person, die hiermit nicht einverstanden ist´."
"Besonders seit 1998 wachsen die Zahlen bei Inhaftierten und Untergebrachten, insbesondere in bestimmten Deliktgruppen."
"Das gute Gewissen mancher Straf-Vollstrecker aus der psychologischen Profession erschreckt" den Autor dabei. Verdecktes Strafen unter therapeutischem Vorwand sollte die Betroffenen Akteure zu einer selbstkritischen Reflexion nötigen.
zum Journal