Die ´relationale Autonomie´ grenzt sich vom ´isolierten Individualismus rationalistischer Selbstbestimmungstheorien´ klar ab und sieht den Patienten primär in seinem Bezugssystem, das ihn günstigenfalls in seiner Selbstbestimmung stärken kann. Die Autonomie bleibt im Kontext der Fürsorge.
"In der Psychiatrie hat sich eine dialogische Form zwischen den zu Behandelnden und dem therapeutischen Personal zur Wahrung der Selbstbestimmung bereits bewährt. Eine Überforderung durch streng individualistische Autonomie kann dazu führen, dass psychisch Kranke auf sich allein gestellt bleiben. Das Verständnis einer relationalen Autonomie kann bereichernd für den Patienten und den psychiatrischen Kontext sein. Der kollaborative Prozess einer Entscheidungsfindung kann besser erfasst werden, eine graduelle Aufteilung von Kompetenzen ist möglich, was wiederum sinnstiftend zur Partizipation führt.
Im speziellen forensischen Feld kann sich die beschriebene Haltung unter anderem bei der ethischen Abwägung zur Zwangsbehandlung bei schizophren Erkrankten als hilfreich erweisen, eventuell auch zur Reduktion von Zwang führen."
Madeleine Kassar & Matthias Wiesmayr: Patientenautonomie im Maßregelvollzug relational denken?
Ethische Abwägungen zur Autonomie schizophren erkrankter Menschen.
in: Forensische Psychiatrie und Psychotherapie 1/2025
https://www.psychologie-aktuell.com/journale/forensische-psychiatrie/bisher-erschienen/inhalt-lesen/2025-1-1.html
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