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Forensische Psychiatrie und Psychotherapie: "Salutogenetische Architektur" - ein Beispiel aus dem Maßregelvollzug

Der Bedarf an neuen Einrichtungen im Bereich des Maßregelvollzugs steigt weiterhin und wirft dabei auch die Frage auf, wie diese Neu- bzw. Umbauten hinsichtlich ihres sowohl therapeutischen als auch sichernden Charakters, aber unter Berücksichtigung der Neuordnung der Sicherungsverwahrung, zu konzipieren und auszugestalten sind. Die forensische Psychiatrie unterscheidet sich dabei in vielerlei Hinsicht deutlich von der allgemeinen Psychiatrie: Es geht hier nicht nur um die Behandlung und Resozialisierung der Patienten, sondern auch um die vom Staat legitimierte strafrechtliche Unterbringung. Auch die teils erheblich längere Dauer des stationären Aufenthalts wirkt sich auf die Überlegungen zur Architektur der Gebäude aus.

Dr. Herbert Steinböck, Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Isar-Amper-Klinikum München-Haar, zeichnet in seinem Beitrag in der Zeitschrift Forensische Psychiatrie und Psychotherapie (Ausgabe 3-2011) grundlegende Erwägungen, Orientierungsrahmen und Voraussetzungen nach, die er für eine salutogenetische Architektur eines Hochsicherungsgebäudes als wichtig erachtet.

Am Beispiel des im November 2007 fertiggestellten Neubaus für 120 besonders gesicherte Patienten an seiner Klinik in München-Haar wird diskutiert, wie schwierig sich die Vereinbarkeit von "Milieu" und Sicherung gestaltet, welche Grundrissformen  förderlich sind und wie es gelang, mittels Atrium-Struktur auf eine das neue Gebäude umschließende Mauer zu verzichten. Steinböck liefert in seinem Beitrag eine genaue Beschreibung des Stationsgrundrisses und der einzelnen Räumlichkeiten und zeigt, wie sich die Architektur auf die Interaktion zwischen Patienten und Mitarbeitern auswirkt.

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