Die Investitionen sind in diesen Beträgen noch nicht enthalten. "Allein in Nordrhein-Westfalen mussten seit dem Jahr 2000 etwa 460 gesicherte stationäre Behandlungsplätze für den Maßregelvollzug neu gebaut werden. Inzwischen wird die Notwendigkeit zum Bau von weiteren 750 Behandlungsplätzen prognostiziert. Die Kosten für die Errichtung der ersten 460 gesicherten stationären Behandlungsplätze betrugen 187 Millionen Euro, die aus dem Landeshaushalt finanziert wurden. Ein Platz war also mit mehr als 400.000 Euro Investitionskosten zu veranschlagen ..."
Dr. Kammeier, einer der führenden Rechtsexperten des Maßregelvollzugs, legt in seinem Beitrag ein juristisches Konzept vor, nach dem die etwa 80 Jahre alten Regelungen fundamental reformiert werden. Das entscheidende Ziel ist, die stationären Kliniken zu entlasten und die Möglichkeiten der ambulanten forensischen Psychiatrie und Psychotherapie weiter auszubauen. Kammeier denkt "an die erweiterten Möglichkeiten einer teilstationären Versorgung, von Betreutem Wohnen und der nichtstationären Hilfe (inclusive Kontrolle) bei der Wiedereingliederung und Rückfallprävention durch die - wo vorhanden inzwischen bewährten - Forensisch-Psychiatrischen (Nachsorge-)Ambulanzen.
Die Herausgeber von "Forensische Psychiatrie und Psychotherapie" kommentieren die Überlegungen und merken im Detail kritische Einwände gegen das - v.a. ökonomisch und juristisch argumentierende - Konzept an, sehen jedoch aus therapeutischen und sozialen Perspektiven gleichfalls sinnvolle Herausforderungen und Möglichkeiten, ohne nennenswerte Sicherheitseinbußen die ambulante forensische Versorgung wesentlich auszuweiten.
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