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Forensik: Gerichtsgutachter oft aggressiv-distanziert gegenüber Straftätern

Forensik: Die Justiz nimmt immer mehr psychologische Gutachten in Anspruch - einerseits um sich gegen verschiedenste Risiken abzusichern. Anderseits scheuen sich viele Richter als Auftraggeber nicht, Gutachtern als Auftragnehmern mehr oder weniger dezent zu signalisieren, welcher Tendenz die Expertise zu folgen habe. Die vielseitig beschränkte Unabhängigkeit von psychologischen und psychiatrischen Gerichtsgutachtern ist Thema der aktuellen Ausgabe von "Psychologie und Gesellschaftskritik".

"Sachverständige erzielen mit Gutachten einen Teil ihres Einkommens; der Wunsch nach weiteren Aufträgen stellt einen möglichen Faktor für Verzerrungen dar. Gutachten sind auch ein Teil der Prozessökonomie. RichterInnen wünschen einen reibungslosen Verlauf und sind daran interessiert, psychologisch-psychiatrische bzw. kriminologische Fragestellungen so aufbereitet zu bekommen, dass Urteile revisionsfest werden. Sachverständige, die sich hier sperrig zeigen oder deren fachliche Einstellungen für das Gericht ´schwer verdaulich´ sind, müssen befürchten, von dieser Kammer nicht weiter beauftragt zu werden...
 
Das Bedürfnis von Sachverständigen, zur professional bzw. scientific community zu gehören, sorgt oft für eine aggressiv getönte Distanz zu Straftätern. Diese Anpassungsmechanismen laufen mehr oder weniger automatisch ab. Verlassenheits- und Trennungsängste werden damit beruhigt: Man gehört dazu. Man funktioniert in der jeweiligen Institution reibungsloser, hat aber nicht nur ein Stück ´geistiger´Selbständigkeit, sondern auch Gefühls- und oft Gewissensfreiheit eingebüßt", berichtet Michael Stiels-Glenn in "Psychologie & Gesellschaftskritik".

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