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Psychosoziale und Medizinische Rehabilitation

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2007-4 (78)

Einführung in den Themenschwerpunkt
O. Mittag, N. Glaser-Möller

Die zukünftige Rolle der Sozialmedizinischen Dienste der Rentenversicherung in der Rehabilitation: Hoffnungen und Befürchtungen
R. Legner

Rehabedarf aus Hausarztsicht
J.-M. Träder
Kurzfassung

Rehabedarfsfeststellung unter dem SGB IX: Erfahrungen und Lösungsansätze
C. Schäfer
Kurzfassung

Rehabilitationsbedarf und Recht
F. Welti
Kurzfassung

Unterschiedliche Problemprofile bei Rehaantragstellern mit Rückenschmerzen: Überlegungen zur gestuften Versorgung in der medizinischen Rehabilitation
O. Mittag, H. Raspe
Kurzfassung

Bedarfsabhängige Zuweisung zu spezifischen Interventionen eines Rehabilitationsprogramms bei chronischen Rückenschmerzpatienten
B. Greitemann
Kurzfassung

ICF und sozialmedizinische Einzelfallbegutachtung zum medizinischen Rehabilitationsbedarf
M. Körner
Kurzfassung

Die ICF und das Modell einer kontextsensitiven Neurorehabilitation
P. Frommelt, H. Grötzbach
Kurzfassung

Kann Reha, was sie soll?
E. Gebauer
Kurzfassung

Veränderungen von Teilhabestörungen nach Reha
R. Deck
Kurzfassung


Separata

Arbeitsfähigkeit, Belastungen und Ressourcen nach schweren Brandverletzungen
S. Ripper, B. Renneberg, H. Wallis, K. Bröking, N. Ofer
Kurzfassung

Der Schweriner Fragebogen zum Glücksspielen
V. Premper, B. Sobottka, T. Fischer
Kurzfassung

 


Rehabedarf aus Hausarztsicht
Jens-Martin Träder

Kurzfassung
Der Hausarzt ist der erste Ansprechpartner für seine Patienten in allen gesundheitlichen Belangen. Er ist kompetent in der Beurteilung der gesundheitlichen Gesamtsituation seiner jeweiligen Patienten. Das Stellen eines Antrags auf Rehabilitation ist seit einigen Jahren durch gesetzliche Änderungen einerseits auf eine andere juristische Grundlage gestellt worden, andererseits sind die Umfeldbedingungen (Bürokratie, Honorierung) seit Jahrzehnten ein Hemmnis für niedergelassene Ärzte für eine rasche und umfassende Bearbeitung der Anträge. Es werden Vorschläge gemacht, wie diesem Dilemma abzuhelfen sein könnte.

Schlüsselwörter: Rehabilitation, Hausarzt, Probleme, Lösungen


Prof. Dr. Jens-Martin Träder
Facharzt für Allgemeinmedizin
Lehrbeauftragter für Allgemeinmedizin der Universität zu Lübeck
Peter-Monnik-Weg 3
D-23562  Lübeck
Tel.: ++49 (0) 451-501 816
Fax: ++49 (0) 451-503 573
E-Mail:
dr-traeder@versanet.de

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Rehabedarfsfeststellung unter dem SGB IX: Erfahrungen und Lösungsansätze
Cornelia Schäfer

Kurzfassung
Das 2001 in Kraft getretene Neunte Buch des Sozialgesetzbuches hat dem Paradigmenwechsel im Verständnis von Behinderungen Rechnung getragen, eng gekoppelt an die Etablierung der ICF. Anstelle des früheren Defizitmodells ist dabei das Ziel der Teilhabe an verschiedenen Lebensbereichen in den Vordergrund gerückt. Der Gesetzgeber hat außerdem eine Reihe von formalen Anforderungen an die Sozialleistungsträger gestellt. Die Vorschriften des §14 SGB IX setzen den Leistungsträgern sehr kurze Fristen zur Klärung der Zuständigkeit und zur Entscheidung über Anträge auf Teilhabeleistungen. Im Folgenden sollen die gesetzlichen Regelungen kurz dargestellt werden. Nach einem Überblick über die aktuelle Situation bei der Deutschen Rentenversicherung Nord werden Inhalte der sozialmedizinischen Bewertung von Anträgen auf Teilhabeleistungen und Einflussfaktoren auf die Ermittlungen erläutert und anschließend eigene Lösungsansätze beschrieben und diskutiert.

Schlüsselwörter: Rehabilitationsbedarf, Sozialmedizinische Gutachten, Anschlussrehabilitation, PETRA, Reha-Sofort-Begutachtung, SGB IX, Deutsche Rentenversicherung Nord


Dr. med. Cornelia Schäfer
Deutsche Rentenversicherung Nord
Sozialmedizinischer Dienst
Ziegelstraße 150
D-23556 Lübeck
E-Mail:
cornelia.schaefer@drv-nord.de

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Rehabilitationsbedarf und Recht
Felix Welti

Kurzfassung
Für die Feststellung des individuellen Bedarfs und der voraussichtlich erforderlichen Leistungen ist nach § 10 Abs. 1 SGB IX der jeweils leistende Rehabilitationsträger verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst nicht nur die Leistungsbereiche des jeweiligen Trägers, sondern alle Leistungen zur Teilhabe. Dem entspricht, dass Gutachten von allen Rehabilitationsträgern ihren Entscheidungen zugrunde gelegt werden müssen (§ 14 Abs. 5 Satz 6 SGB IX). Voraussetzung dieser gesetzlichen Normen ist ein fachlich konsentiertes System der Bedarfsfeststellung auf der Basis der ICF. Für die Prognose des kollektiven Bedarfs an Leistungen zur Teilhabe und daraus folgende Entscheidungen zur Sicherstellung des Bedarfs tragen die Rehabilitationsträger gemeinsam die Verantwortung (§ 19 Abs. 1 SGB IX).

Schlüsselwörter: Bedarf, Bedarfsfeststellung, Evidenz, Fristen, Gutachten, Leistungen zur Teilhabe, Rehabilitationsträger, Rehabilitationsziele, Sozialrecht


Prof. Dr. jur. habil. Felix Welti
Sozialrecht und Verwaltungsrecht
Hochschule Neubrandenburg
Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management
Brodaer Straße 2
D-17033 Neubrandenburg
Tel.: ++49 (0) 395-569 34 69
E-Mail:
mail@felix-welti.de
www.felix-welti.de

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Unterschiedliche Problemprofile bei Rehaantragstellern mit Rückenschmerzen: Überlegungen zur gestuften Versorgung in der medizinischen Rehabilitation
Oskar Mittag, Heiner Raspe

Kurzfassung
Medizinische Rehabilitation wird in Deutschland fast ausschließlich stationär mit einer zeitlichen Beschränkung auf drei Wochen durchgeführt und folgt einem breiten multidisziplinär-multimodalen Behandlungsansatz, der somatische, psychische und soziale Problemlagen adressiert. Wir haben bislang die Logik verfolgt, dass eine solche "Kompaktrehabilitation" am ehesten für Patienten mit entsprechend komplexen Problemprofilen geeignet ist (Lübecker Algorithmus). Hier wird nun der Frage nachgegangen, wie mit Erkrankten verfahren werden soll, deren Problemlast geringer ist. Eine Stichprobe von 228 Rehaantragstellern wegen Rückenschmerzen wurde anhand der empirischen Verteilung (Quartile) der mittels eines Fragebogens erfassten Problemlast in drei Gruppen mit geringer (1-3 Probleme), mittlerer (4-5 Probleme) und hoher Belastung (7-15 Probleme) unterteilt. Die Gruppen werden beschrieben, und es werden Vorschläge für eine gestufte Versorgung formuliert. Erste Ergebnisse zum Erfolg der Rehabehandlung bei den verschiedenen Gruppen werden berichtet und Folgerungen für weitere Forschung sowie für die Fortentwicklung der rehabilitativen Versorgung in Deutschland abgeleitet. 

Schlüsselwörter: Rehabilitation, Rückenschmerz, gestufte Versorgung, Rehabilitationsbedarf


PD Dr. Oskar Mittag
Abteilung Qualitätsmanagement und Sozialmedizin (AQMS)
Breisacher Str. 62 / Haus 4
D-79106 Freiburg
Tel.: ++49 (0) 761-270 73 54
Fax: ++49 (0) 761-270 73 31
E-Mail:
oskar.mittag@uniklinik-freiburg.de

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Bedarfsabhängige Zuweisung zu spezifischen Interventionen eines Rehabilitationsprogramms bei chronischen Rückenschmerzpatienten
Bernhard Greitemann

Kurzfassung
Es wird über ein Programm zur Behandlung beim chronischen Rückenschmerz in der orthopädischen Rehabilitation berichtet, das auch stabile Langzeiteffekte gezeigt hat. Neben anderen Ursachen ist insbesondere eine bedarfsabhängige Zuweisung zu spezifischen Untergruppen und somit eine adäquatere therapeutische Zugangsweise wesentliche Ursache für den Erfolg des Programms. Die Überlegungen und das Programm werden dargestellt.

Schlüsselwörter: Bedarfsabhängige Zuweisung, chronischer Rückenschmerz, Rehabilitation, Langzeitergebnis, Evidenzbasierung


Prof. Dr. med. Dipl. oek. Bernhard Greitemann
Klinik Münsterland der Deutschen Rentenversicherung Westfalen
Auf der Stöwwe 11
D-49214 Bad Rothenfelde
Tel.: ++49 (0) 5424-220 400
E-Mail:
greitemann@klinik-muensterland.de

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ICF und sozialmedizinische Einzelfallbegutachtung zum medizinischen Rehabilitationsbedarf
Michael Körner

Kurzfassung
Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO kann eine Hilfestellung sein bei der sozialmedizinischen Begutachtung zum medizinischen Rehabilitationsbedarf. Zu berücksichtigen ist die charakteristische Struktur der ICF. Die ICF gliedert den Gesichtspunkt der sogenannten funktionalen Gesundheit in verschiedene Subaspekte, die der Gutachter berücksichtigen sollte. Das erlaubt aber noch nicht die abschließende Beurteilung der Gesamtsituation, denn die ICF enthält keine eindeutigen Verknüpfungsregeln zwischen den einzelnen Subaspekten. Grundsätzlich können algorithmische Beurteilungsmodelle, sofern sie als Flussdiagramm bzw. hierarchischer Entscheidungsbaum konzipiert sind, den Begutachtungsprozess nur eingeschränkt abbilden. Diesbezüglich besteht noch Forschungs- und Entwicklungsbedarf, wobei allerdings prinzipielle Grenzen algorithmischer Modelle zu erwägen sind.

Schlüsselwörter: Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), Medizinischer Rehabilitationsbedarf, Sozialmedizinische Begutachtung


Dr. Michael Körner
Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Gartenstraße 194
D-48147 Münster
Tel.: ++49 (0) 251-238 29 77
E-Mail:
michael.koerner@drv-westfalen.de

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Die ICF und das Modell einer kontextsensitiven Neurorehabilitation
Peter Frommelt, Holger Grötzbach

Kurzfassung
Die ICF ist als Teil einer historischen Entwicklung zu verstehen, die chronische Erkrankungen nicht losgelöst von dem sozialen und biographischen Kontext begreift.  Die Interaktion von körperlichen Funktionen und sozialem Kontext korrespondiert mit dem Modell der bio-kulturellen Ko-Konstruktion von Baltes et al. (2006). In der praktischen Umsetzung der ICF wurde das Modell einer kontext-sensitiven Rehabilitation entwickelt. In ihr wird die Teilhabe an den Lebensbereichen in konkreten und alltagsnahen Aufgaben in den Mittelpunkt gestellt. Sie unterscheidet sich von der traditionellen dekontextualisierten Testung und Behandlung in der klinischen Rehabilitation. Die ICF stellt eine Basis für den interdisziplinären Zielsetzungsprozess in einem top-down Modell. Die Zielsetzung beginnt mit den Teilhabezielen, von denen sich die Ziele auf den Ebenen Funktionen und Aktivitäten ableiten. Diese ist, wenn auch nicht vollständig, kompatibel mit den Anforderungen an die sozialmedizinische Beurteilung. Eine Kurzform der ICF für die sozialmedizinische Beurteilung in der Neurologie (NILS) wird vorgestellt.

Schlüsselwörter: ICF, Kontextsensitive Rehabilitation, Zielsetzungsprozess, Sozialmedizinische Beurteilung


Dr. Peter Frommelt
Ltd. Arzt der Abteilung für Neurologische und Neuro-
psychologische Rehabilitation
Asklepios Klinik Schaufling
Hausstein 2
D-94571 Schaufling
Tel.: ++49 (0) 9904-777 600
Fax: ++49 (0) 9904-777 610
E-Mail:
p.frommelt@asklepios.com

Holger Grötzbach, M.A.
Ltd. Neurolinguist
Asklepios Klinik Schaufling
Hausstein 2
D-94571 Schaufling
Tel.: ++49 (0) 9904-772 200
Fax: ++49 (0) 9904-777 610
E-Mail:
h.groetzbach@asklepios.com

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Kann Reha, was sie soll?
Erika Gebauer

Eigentlich weiß man nur,
wenn man wenig weiß;
mit dem Wissen wächst der Zweifel
(Goethe)

Kurzfassung
Der Text ist eine persönliche Reflexion zu Themen der (medizinischen) Rehabilitation, die bislang wenig beachtet werden, aber aus Sicht der Autorin Kernthemen sind. Dazu gehören die Bedeutung einer prägnanten Sprache, der kritische Abgleich von Soll-Erwartungen mit der Alltagswirklichkeit, die Ermutigung zum Aufbau einer Fehler- und Sicherheitskultur und die Ausdehnung der Qualitätsanalysen auf das gesamte Reha-System. Ziel muss es sein, die vorhandenen Ressourcen so nutzbringend wie möglich einzusetzen und die Schere zwischen Wunsch und Wirklichkeit möglichst kleinzuhalten. Die Betrachtungen erfolgen aus dem Blickwinkel der Sozialmedizin, einem Brückenfach zwischen Medizin und Sozialstaat bzw. Medizin und Verwaltung. Der Text möchte Denkanstöße geben.

Schlüsselwörter: Rehabilitation, Reha-Erfolg, Terminologie, Weiterentwicklung, Brückenfach Sozialmedizin


Dr. med. Erika Gebauer
Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Abteilung Sozialmedizin
D-48125 Münster
E-Mail:
erika.gebauer@drv-westfalen.de

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Veränderungen von Teilhabestörungen nach Reha
Ruth Deck

Kurzfassung
Die Praxis der Rehabilitation wird zunehmend durch das ganzheitliche Denkmodell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) geprägt. Das Modell des dynamischen, biopsychosozialen Krankheitsverständnisses der ICF hat in vielen Disziplinen Beachtung gefunden, eine Umsetzung der ICF in die Praxis gestaltet sich allerdings schwierig, da die ICF ein Klassifikationssystem, ein Denk-, Sprach- und Ordnungsmodell ist, aber kein Assessment. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen nur wenige ICF-orientierte Messverfahren vor.
Im Jahr 2005 wurde der Index zur Messung von Einschränkungen der Teilhabe (IMET) entwickelt (Deck et al., 2007). Die neun Bereiche des IMET zu alltäglichen Aktivitäten orientieren sich an den Domänen der ICF. Der Fragebogen wurde in mehreren Stichproben von Rehabilitationspatienten unterschiedlicher Indikationen sowie bei Akutpatienten eingesetzt und erprobt. Vorliegende Daten zeigen eine hohe Praktikabilität und Reliabilität des Instruments. Der IMET ist in der Lage, indikationsbedingte Teilhabestörungen und deren Veränderungen nach Intervention zu messen. Durch die Bestimmung von Einschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen liefert er Anhaltspunkte gezielter Therapiesteuerung. Das Ausmaß der Veränderungssensitivität des IMET ist eng mit den jeweiligen Indikationen und deren spezifischen Teilhabestörungen korreliert.

Schlüsselwörter: ICF, Medizinische Rehabilitation, Assessment, Prä-post-Messung


Dr. Ruth Deck
Institut für Sozialmedizin
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Beckergrube 43-47
D-23552 Lübeck
Tel.: ++49 (0) 451-799 25 13
Fax: ++49 (0) 451-799 25 22
E-Mail:
ruth.deck@uk-sh.de

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Arbeitsfähigkeit, Belastungen und Ressourcen nach schweren Brandverletzungen
Sabine Ripper, Babette Renneberg, Hanna Wallis, Katrin Bröking, Nina Ofer

Kurzfassung
Hintergrund: Brandverletzungen zählen zu den schwersten und schmerzhaftesten Verletzungen, die Menschen erleiden können, und bedeuten gleichermaßen eine schwerwiegende physische wie auch psychische Verletzung. Dieser Artikel beschreibt die Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität von schwer brandverletzten Personen ein halbes Jahr nach dem Klinikaufenthalt.
Methodik: Anhand von Selbsteinschätzungsinventaren und Akteneinsicht wurden bei 65 Brandverletzten soziodemographische und medizinische Parameter, Arbeitsfähigkeit und Dauer der Arbeitsunfähigkeit, psychische Belastung und psychosoziale Ressourcen erhoben. Die Erhebung erfolgte zu Zeitpunkt 1 (T1) kurz nach dem Unfall und sechs Monate später (T2). Mittels Regressionsanalyse wurde ein Prognosemodell für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach dem Unfall erstellt.
Ergebnisse: Die selbsteingeschätzte psychische Belastung war hoch. Gleichzeitig zeigten die Probanden zu beiden Messzeitpunkten ein hohes Maß an Optimismus und wahrgenomm

ner sozialer Unterstützung. Sechs Monate nach der Brandverletzung waren 27% der Probanden noch immer arbeitsunfähig. Die psychische Belastung der arbeitsunfähigen Patienten war höher als die der arbeitsfähigen. Neben der Verletzungsschwere trug das Ausmaß an Depression substanziell zur Prognose der Arbeitsunfähigkeitsdauer bei, insgesamt werden 63% der Varianz von diesen beiden Prädiktoren aufgeklärt.
Schlussfolgerungen: Ein Viertel der Schwerbrandverletzten war nach 6 Monaten noch arbeitsunfähig und wies eine höhere psychische Belastung auf als die arbeitsfähigen Probanden. Sowohl die Verletzungsschwere als auch das Ausmaß der Depression des Patienten kurz nach dem Unfall erlaubten eine Prognose über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Es werden spezifische Konzepte benötigt, mit Hilfe derer der langwierige Prozess der Rehabilitation abgekürzt und optimiert werden kann.

Schlüsselwörter: Brandverletzungen, Rehabilitation, Arbeitsfähigkeit


BG-Unfallklinik Ludwigshafen
Ludwig-Guttmann-Str. 13
D-67071 Ludwigshafen
Tel.: ++49 (0) 621-681 022 06
E-Mail:
ripper@bgu-ludwigshafen.de


Anschriften der Co-Autorinnen:

Frau PD. Dr. Babette Renneberg
Freie Universität Berlin
Arbeitsbereich Gesundheits-psychologie
Habelschwerdter Allee 45
D-14195 Berlin

Frau Dipl.-Psych. Hanna Wallis
Frau Dr. Katrin Bröking
Frau Dr. Nina Ofer
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen
Ludwig-Guttmann-Str. 13
D-67071 Ludwigshafen

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Der Schweriner Fragebogen zum Glücksspielen
Volker Premper, Bernd Sobottka, Thomas Fischer

Kurzfassung
Das Glücksspielverhalten wird bei pathologischen Glücksspielern in stationärer Behandlung durch das Setting kontrolliert. Es sollte ein Instrument entwickelt werden, das veränderungssensitiv ist und die kognitive und emotionale Involviertheit in das Glücksspielen unabhängig von der unter Behandlungsbedingungen eingehaltenen Glücksspielabstinenz erfasst. Der Schweriner Fragebogen zum Glücksspielen (SFG) umfasst 15 Items, die primär auf die DSM-IV- Diagnosekriterien bezogen sind. Das Instrument wurde bei einer Stichprobe von 101 stationär behandelten Glücksspielern erstmals angewendet und anhand dieser Stichprobe evaluiert. Es konnte gezeigt werden, dass der SFG veränderungssensitiv ist und dass die Ausprägung des mit ihm gemessenen Merkmals "Involviertheit in das Glücksspielen" einen hohen prädiktiven Wert hinsichtlich der Glücksspielfreiheit nach Ende einer Behandlung zu haben scheint. Item-Schwierigkeit, Trennschärfe der Items sowie die Homogenität der Items sind als gut anzusehen, Unidimensionalität ist gegeben. Eine Weiterentwicklung des Instrumentes auf Basis einer größeren Stichprobe oder mehrerer Stichproben aus unterschiedlichen Settings scheint lohnenswert.

Schlüsselwörter: Pathologisches Glücksspiel, Involviertheit in das Glücksspielen, Messinstrument, Veränderungssensitivität


Dr. rer. nat. Volker Premper
Leitender Psychologe
Klinik Schweriner See
Am See 4
D-19069 Lübstorf
E-Mail:
vpremper@ahg.de

Dr. phil. Bernd Sobottka
Leitender Psychologe
Klinik Schweriner See
Am See 4
D-19069 Lübstorf

Dr. med. Thomas Fischer
Chefarzt
Klinik Schweriner See
Am See 4
D-19069 Lübstorf

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