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Wirtschaftspsychologie: Überwachung am Arbeitsplatz macht Leistungsanreize unwirksam

Dr. Ivo Schedlinsky, Universität Bayreuth.

Viele Unternehmen setzen heute preisgünstige und leicht installierbare Techniken zur Überwachung ihrer Beschäftigten ein. Genau dadurch aber machen sie innerbetriebliche Anreizsysteme unwirksam, welche die Beschäftigten zu höheren Arbeitsleistungen motivieren sollen. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler der Universität Bayreuth und der Justus-Liebig-Universität Gießen in einer neuen, in der Zeitschrift „Accounting, Organizations and Society“ veröffentlichten Studie.

Wirtschaftspsychologie: Mit dem Ziel, die Motivation ihre Beschäftigten zu steigern, schaffen Unternehmen nicht allein finanzielle Anreize. Immer häufiger greifen sie auf Instrumente zurück, die über die Vergütung tatsächlicher oder erwarteter Arbeitsleistungen hinausgehen. Bewährt haben sich dabei innerbetriebliche Rankings oder „Mitarbeiter des Monats“-Wettbewerbe. Derartige Maßnahmen sollen den Beschäftigten eindringlich vor Augen führen, wie ihre individuelle Arbeitsleistung im Vergleich mit anderen Beschäftigten zu bewerten ist. Sie werden daher in der Betriebswirtschaftslehre unter dem Begriff „Relative Performance Information (RPI)“ zusammengefasst. In früheren Untersuchungen haben sich RPI-Maßnahmen als ein durchaus wirksamer Ansporn zur Leistungssteigerung erwiesen. Aber bleibt dieser Effekt erhalten, wenn Unternehmen ihre Beschäftigten einer ständigen Überwachung am Arbeitsplatz aussetzen? Mit dieser Frage befasst sich die jetzt erschienene Studie.

Dr. Ivo Schedlinsky, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Bayreuth, kommt gemeinsam mit Prof. Dr. Arnt Wöhrmann und Dr. Maximilian Schmidt von der Justus-Liebig-Universität Gießen zu dem Ergebnis: Unternehmen machen die Wirksamkeit nicht-finanzieller Anreizsysteme zunichte, wenn sie die Beschäftigten fortlaufend und sichtbar überwachen. „In den letzten Jahren ist es für Unternehmen immer einfacher geworden, moderne Überwachungstechniken zu installieren und zu nutzen. Unternehmensleitungen wollen dadurch vor allem sicherstellen, dass sich die Beschäftigten während der Arbeitszeit an vereinbarte Regeln halten. Nicht selten werden entsprechende Kontrollen auch von den Kunden erwartet – zum Beispiel dann, wenn sie die Transportwege der von ihnen bestellten Waren verfolgen wollen. Aber sobald die Beschäftigten spüren, dass sie fortlaufend überwacht werden, lassen sie sich nicht länger durch innerbetriebliche Rankings oder ‚Mitarbeiter des Monats‘-Wettbewerbe anspornen. RPI-Maßnahmen verfehlen ihr Ziel, ja wir konnten sogar zeigen, dass sie von den Beschäftigten als Mittel zur Überwachung erlebt werden“, sagt Schedlinsky, Akademischer Rat am Lehrstuhl für Controlling.

Zu ihren Ergebnissen gelangten die Wissenschaftler durch Experimente mit insgesamt 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Es wurden kleine Gruppen gebildet, deren Mitglieder gegeneinander antraten und Rechenaufgaben lösen sollten. Die Hälfte der Teilnehmenden erfuhr nach jeder Runde, wie hoch ihre Leistung im Vergleich mit den anderen Mitgliedern des eigenen Teams zu bewerten war. Die andere Hälfte erhielt diese Informationen nicht. In einer Arbeitsumgebung ohne Überwachung führte der Leistungsvergleich zu einer durchschnittlichen Leistungssteigerung um rund 20 Prozent, wie sie auch schon bei früheren Untersuchungen zu RPI-Maßnahmen festgestellt werden konnte. Dagegen ergab sich bei denjenigen Gruppen, die sich während der Bearbeitung ihrer Aufgaben von einer Kamera überwacht sahen, ein völlig anderes Bild. Der Leistungsvergleich steigerte nicht die individuelle Motivation, sondern wurde als Teil eines demotivierenden Überwachungssystems empfunden. „Unternehmensleitungen sollten sorgfältig prüfen, wie viel Überwachung der Beschäftigten sinnvoll und notwendig ist. Andernfalls laufen sie Gefahr, dass sie die Wirksamkeit nicht-finanzieller Leistungsanreize unterlaufen“, erklärt Schedlinsky.

Pressemeldung: https://idw-online.de/de/news755567




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