Im VLK-Positionspapier formulieren die Professoren Gundolf Gubernatis und Hans Fred Weiser u.a.: "Aus unserer Sicht ist zu befürchten, dass die Spender, die man durch die Widerspruchslösung auf der einen Seite vielleicht zusätzlich gewinnt, bilanzmäßig auf der anderen Seite durch eine breite Ablehnung oder ein vorsichtshalber dokumentiertes ´Nein´ wieder verloren gehen. Der Effekt ist u.E. nicht kalkulierbar, und die Bilanz des Spenderaufkommens könnte durchaus negativ werden."
Weiterführend wäre es allerdings "dringend an der Zeit, darüber zu diskutieren, wie man positive Anreize für die Organspende schaffen und damit Gerechtigkeitsdefizite beseitigen kann:
- Ist es gerecht, wenn bei einem Lebendspender einer Niere später die restliche Niere versagt und er sich auf der Warteliste hinten anstellen muss?
- Ist es gerecht, dass man nach seinem Tod mit der Organspende keine eigenen Familienangehörigen bevorzugen darf?
Wer sich per Organspendeausweis zur Spende bereit erklärt und wer dies ablehnt - beide Gruppen werden im Krankheitsfall als potentielle Organempfänger gleich behandelt. Auf dieses Gerechtigkeitsdefizit hat der frühere Transplantationschirurg Gundolf Gubernatis seit Jahren aufmerksam gemacht. Entsprechend plädiert das VLK-Positionspapier für das Solidarmodell; es bedeutet: Wer frühzeitig seine Bereitschaft zur Organspende dokumentiert hat, erhält relative Vorteile, wenn er später selbst ein Transplantat benötigen sollte. Eine derartige Regelung wäre nach Einschätzung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof verfassungskonform und realistisch.
www.vlk-online.de
G. Gubernatis, H.-F. Weiser: VLK gegen Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden. In: Arzt und Krankenhaus 4/2018, S. 136-140
mail: prof@gubernatis.de
Literatur
Massey, Emma K.; Ambagtsheer, Frederike; Weimar, Willem (Eds.)Ethical, Legal and Psychosocial Aspects of Transplantation - Global Challenges
Pabst, 2017, 260 Seiten, ISBN print 978-3-95853-292-2, ISBN e-book 978- 3 -95853- 293- 9
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