Menschen begegnen StraftäterInnen meist mit einem Vorbehalt. "Nicht so die Tiere. Sie verhalten sich unvoreingenommen, frei von moralischen Wertungen. Tiere leben ganz in der Gegenwart, lassen den Menschen seine Vergangenheit vergessen, lassen ihn im Augenblick leben, fühlen und handeln, für einen Moment befreit von den Delikten, mit welchen er sich belastet hat. Die Angst, aufgrund der Taten abgelehnt oder verachtet zu werden, muss in der Begegnung mit dem Therapie-Begleittier nicht aufkommen. Dieser besondere Aspekt beinhaltet ein großes Förderungs- und Entwicklungspotential - gerade im forensischen Kontext." Die hier möglichen Erfahrungen können KlientInnen später in den Umgang mit Menschen einbringen.
KlientInnen lernen im Umgang mit dem Pferd, dem Esel, dem Hund oder einem anderen Tier, achtsam zu kommunizieren und wahrgenommen zu werden. "Emotionale und soziale Einsamkeit ist ein großes Thema hinter Gittern. Wenn in einer solchen Lebenslage TherapeutInnen mit ihren Tieren in die Institution kommen, öffnen sie ein Fenster zur Welt. Neue Erfahrungen werden möglich... Zwischen Gefangenen und Tieren können Beziehungen entstehen, wobei das Tier dem Menschen vom ´Es´ zum ´Du´ wird und Einsamkeitsgefühle abbaut."
"Viele Straffällige - v.a. im Maßregelvollzug - haben prägende Bindungserfahrungen mit pädagogischen und therapeutischen Fachkräften gesammelt. In der tiergestützten Therapie können neue Bindungserlebnisse ermöglicht werden, und die Betroffenen können sich von ungünstigen Bindungsmustern lösen. In der Arbeit mit dem Tier können sie sich als feinfühlig und fürsorglich erweisen ..."
Literatur zum Thema
Theres Germann-Tillmann, Bernadette Roos Steiger: Tiergestützte Therapie im Freiheitsentzug.
Pabst, 280 Seiten. Paperback ISBN 978-3-95853-451-3. eBook ISBN 978-3-95853-453-0
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