Stalker halten sich nicht an gerichtliche Anordnungen und verfolgen ihre Opfer weiterhin. "Dem Autor sind aus einschlägigen Gerichtsbegutachtungen, mit einer Gewaltbeteiligung von einem Drittel aller Fälle, nur Vorkommnisse bekannt, in denen sich der Täter nicht an Verbotsanordnungen gehalten hat.
Opferbefragungen ergeben häufige Verstöße gegen Verbotsanordnungen und weisen darauf hin, dass bisher polizeilich und juristisch nicht entschieden genug gegen Stalking vorgegangen wird und den Opfern somit nicht das Gefühl vermittelt wird, dass ihnen wirklich geholfen werden kann.
Erschwerend kommt hinzu, dass meist erhebliche Beweisprobleme nicht nur bei einer Aussage gegen Aussage auftreten, was zu einer hohen Rate von Einstellungen und Freisprüchen führt. Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung stellt im deutschen und im österreichischen Recht die Ausnahme dar, so dass das Strafrecht eher zu einer Besänftigung der öffentlichen Meinung führt als nachhaltigen Opferschutz zu beinhalten bzw. den Rechtsfrieden des Einzelnen sicherzustellen."