Claudia Burgsmüller, Rechtsanwältin in Wiesbaden, beschreibt aus ihrer eigenen Erfahrung drei Gruppen Juristen:
- Aussagepsychologisch gut vorgebildete, verantwortungsbewusste Richter zeigen ein "starkes Bewusstsein von der eigenständigen Aufgabe des Gerichts zur Beweiswürdigung".
- Andere Staatsanwälte und Richter delegieren ihre Verantwortung quasi an den psychologischen Gutachter und übernehmen dessen Urteil zu fast 100 Prozent.
- "So wie es unter erfahrenen und hochkompetenten Strafverteidigern die brüske Abwehr gibt, mit 'Kinderfickern' wolle man nichts zu tun haben, ist diese Abwehrhaltung auch bei einigen Richterinnen und Richtern anzutreffen. Die Haltung spiegelt zumindest ein völliges Desinteresse am Deliktbereich Sexualstraftaten. Die Akten, die sexuellen Kindesmissbrauch betreffen, werden nicht bevorzugt behandelt, obwohl bei kindlichen Aussagen ständig Beweismittelverlust droht. Die Sachverständigen werden weder geleitet, noch kritisch befragt. Ein Angeklagter kann sich bei diesem Typus Richter seines Freispruchs sicher sein. Richter dieser Fasson lehnen zwar intuitiv die Aussagepsychologie ab, weil die Konkurrenz zur eigenen Beweiswürdigungsaufgabe nicht erwünscht ist. Sie halten die Auseinandersetzung mit ihr aber nicht für notwendig und sprechen im Bereich sexueller Gewaltdelikte schon bei jeder kleineren Abweichung vom eigenen vorurteilsbelasteten Vorstellungsbild frei ..."