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Rechtssoziologie: Sollte "brauchbare" Korruption rechtswidrig bleiben, aber straffrei werden?

Wieviel Noncompliance gegenüber Regeln und wieviel Korruption sind tolerabel oder gar förderlich, um gesellschaftlichen bzw. wirtschaftlichen Systemen ihre Dynamik zu erhalten? Wissenschaftler beleuchten im aktuellen interdisziplinären Reader "Korruption" unterschiedliche Aspekte der Fragestellung.

"Den Versuchen exekutiver Ermittler, Korruption sichtbar zu machen, steht offenbar eine Koalition von Akteuren, Milieus und Bevölkerungsanteilen gegenüber, die sich auf solche bewährten und eingelebten Praktiken angewiesen glauben, ohne dass diese als ´Korruption´ bewusst oder gar öffentlich sichtbar gemacht werden," formuliert der Soziologe Edmund Könen und fragt:
 
"Stehen spätmoderne Gesellschaften kurz vor dem Ende der Korruption als sozialmoralische Katastrophe? Verkehrt die starke Zunahme der sichtbaren Korruptionsphänomene das Verhältnis von regelmäßiger Befolgung und ausnahmsweiser Abweichung in sein Gegenteil? Müssen wir inzwischen von der Normalität informeller Interessenvermittlungen ausgehen und dürfen wir korrekte Verfahren nur noch in besonderen, öffentlich exponierten oder hoch symbolischen Fällen erwarten? Werden wir uns absehbar gezwungen sehen, auch die Mehrzahl der heute noch als illegitim empfundenen oder als illegal deklarierten Interessenvermittlungen stillschweigend hinzunehmen, zu entkriminalisieren oder gar gesellschaftlich zu akzeptieren?"
 
Für Koenen ist eine rechtspolitische Unterscheidung unausweichlich: "Die weit überwiegende Mehrzahl dessen, was bis heute unter Korruptionsverdacht steht, also informalisierte Mechanismen, deregulierte Interessenvermittlungen, Kartelle, personenabhängige Vereinbarungen, normaler Lobbyismus, private Aushandlungen, dürften auch dann, wenn sie Gleichheits- und Gerechtigkeitsnormen verletzen, nicht länger von strafrechtlichen Normen bedroht werden. Dort, wo sie mit Gleichheit und Gerechtigkeit kollidieren, müssten sie, wohl aus rechtsdogmatischen Gründen, rechtswidrig bleiben - aber eben straflos.
 
Ihre ´Brauchbarkeit´ oder sogar ´Notwendigkeit´ würde ihnen eine solche ´halbe Legalität´ sichern ..."

Korruption – Forschungsstand, Prävention, Probleme
Kliche, Thomas; Thiel, Stephanie (Hrsg.)




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