Die kommenden Jahre werden entscheidend dafür sein, ob die Reform der Psychotherapieausbildung ein Erfolgsmodell wird oder ob die durch die Neuordnung aufgeworfenen Probleme doch überwiegen. Denn die Reform kann nur als erfolgreich abgeschlossen betrachtet werden, wenn die Einheit aus universitärer Ausbildung bis zur Approbation und darauf folgender Weiterbildung zusammen funktioniert. Es muss also ein Großteil der AbsolventInnen des Psychotherapie-Masters auch Weiterbildungsplätze finden, die es ermöglichen, die komplette Weiterbildung zu absolvieren. Diese Weiterbildungsstellen müssen die Zahlung eines angemessenen Gehalts ermöglichen, es müssen die Weiterbildungselemente wie Theorie, Supervision und Selbsterfahrung organisiert werden. Es müssen sich potenzielle Weiterbildungsstätten finden, die das wirtschaftliche Risiko auf sich nehmen und Weiterbildungsbefugte, die bereit sind, die Verantwortung für die Durchführung der Weiterbildung zu übernehmen. Und zu guter Letzt war doch ein wesentlicher Anspruch an die Reform, dass es gelingt, die Qualität der bisherigen Psychotherapieausbildung auch in der Weiterbildung zu erhalten. Wie bereits erwähnt, ist die ausreichende Finanzierung der Weiterbildung hierfür eine notwendige Bedingung. Denn aus den Versorgungsleistungen der WeiterbildungsteilnehmerInnen kann unter den bisherigen Bedingungen kein angemessenes Gehalt erwirtschaftet werden. Falls dies so bleibt, ist ein Mangel an Weiterbildungstellen zu prognostizieren und es ist sehr wahrscheinlich, dass bei den Weiterbildungsstellen, die dennoch geschaffen werden, die finanzielle Situation der WeiterbildungsteilnehmerInnen weiterhin unangemessen bleibt und sich der finanzielle Druck auch negativ auf die Qualität der Weiterbildung auswirken wird. Die Schaffung von gesetzlichen Regelungen für eine angemessene Finanzierung der Weiterbildung stellt also einen wesentlichen noch fehlenden Baustein der Reform der Psychotherapieausbildung dar. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die mit der Reform entwickelte neue Struktur in vielerlei Hinsicht sehr konsequent und zukunftsweisend ist. Sie bietet immense Chancen für die Weiterentwicklung der Psychotherapie und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Durch die Verortung der Grundausbildung in Psychotherapie in den Universitäten kann die Verknüpfung und gegenseitige Bereicherung von Forschung und Praxis in der Psychotherapie vorangebracht werden. Obwohl die Umsetzung der Verfahrensvielfalt für manche AkteurInnen bisher nicht schnell genug erfolgt, lassen sich auch hier deutliche Entwicklungspotenziale erkennen. Denn im Vergleich zum alten Ausbildungssystem erhalten die Studierenden schon jetzt einen deutlich breiteren Überblick über die verschiedenen Verfahren, Methoden und Anwendungsgebiete, als dies früher im Studium der Fall war, und auch in der Personalausstattung beginnt sich die Verfahrensvielfalt zunehmend widerzuspiegeln, auch wenn es hier noch einige Zeit braucht, bis der Wandel vollständig vollzogen ist. Was jedoch unmissverständlich feststeht, ist, dass es in absehbarer Zukunft keine schlecht oder gar nicht entlohnten Praktika nach dem Studium mehr geben wird. Der Zugang zum Beruf der/des PsychotherapeutIn ist eindeutig geregelt, und die Inhalte des Studiums und der Weiterbildung richten sich nach einem ausdrücklich formulierten Berufsbild und den daraus abgeleiteten Kompetenzen und die Studierenden gehen mit breiteren und vertiefteren Handlungskompetenzen in das Berufsleben.