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Psychiatrische Begutachtungen im Zivilrecht: Testverfahren nur eingeschränkt aussagefähig

Vor Gericht haben psychologische und psychiatrische Gutachter häufig zu beurteilen, ob ein Beteiligter simuliert - z.B. wenn ein Kranker eine Rente erstreiten will. "Gutachter sollten immer wieder prüfen, ob die vorgebrachten Symptome simuliert sein könnten. Doch allzu misstrauisches Hinterfragen kann dazu beitragen, dass Untersuchte ihre Behinderung ´unter Beweis stellen´ wollen und die Symptome zur Verdeutlichung ausgeprägter präsentieren," warnt Professor Dr. Norbert Nedopil in seinem Beitrag zum aktuellen Handbuch "Psychiatrische Begutachtungen im Zivilrecht".

Nach Erfahrungen des Psychiaters kann wahrgenommenes Misstrauen "auch bei zuvor stabilen Menschen zu emotionaler Labilisierung, Verzweiflung, Resignation, Verbitterung und Wut führen..
 
Es ist Aufgabe der Gutachter, Untersuchung und Beurteilung so durchzuführen, dass einerseits eine klinische Atmosphäre und ein psychiatrischer Rapport hergestellt, anderseits eine kritische Distanz gewahrt wird. Bei der schriftlichen und mündlichen Erläuterung des Gutachtens empfiehlt es sich eher, auf die Diskrepanzen zwischen subjektiven Angaben und objektiven Befunden hinzuweisen und darzulegen, warum man den Angaben des Probanden nicht folgen kann, als ihm Simulation vorzuwerfen. Die Feststellung, ob es sich bei der Darstellung des Probanden um Täuschungen, Unwahrheiten oder um glaubwürdige Tatsachen handelt, obliegt letztlich nicht dem Gutachter."
 
Es ist selten möglich, Simulation zweifelsfrei zu identifizieren. Allerdings gibt es eine Reihe von hinweisenden Auffälligkeiten, z.B.:

  • Ausweichen in nichtsprachliche Ausdrucksformen
  • lange Antwortlatenzen
  • wiederholter Themenwechsel
  • mehrdeutige Antworten
  • Abbruch der Exploration oder der therapeutischen Beziehung unter dramatischer Darstellung der Symptome

Die zur Diagnostik von Simulanten häufig verwendeten Testverfahren sieht Norbert Nedopil kritisch; sie können zwar in die Diagnostik einbezogen werden, dürfen jedoch nicht isoliert den Ausschlag geben. "Die Beurteilung von Simulation ist nach dem derzeitigen Wissensstand weder durch einen psychologischen Test allein, noch durch eine klinische Eindrucksdiagnose zu bewerkstelligen. Zu ihrer Abgrenzung bedarf es einer mehrdimensionalen Analyse, die sowohl die Anamnese, die Beobachtung, Hintergrundinformationen, technische Untersuchungen und Beschwerdevalidierungsskalen berücksichtigt ..." In der Gesamtschau postuliert Nedopil eine ebenso kritische wie verständnisvolle Grundhaltung des Gutachters.


Psychiatrische Begutachtungen im Zivilrecht
Ein Handbuch für die Praxis
Neuauflage 2023
Cording, Clemens; Nedopil, Norbert




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