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Neuregelung der Sicherungsverwahrung ohne medizinischen Sachverstand

Anlässlich der Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag vom 27.06.12 erklärte die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN): Vor dem Hintergrund des Prozesses gegen Anders Brevik wird auch in Deutschland intensiv über die Schuldfähigkeit von Straftätern und deren Unterbringung in der forensischen Psychiatrie diskutiert. Morgen steht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand. Der Rechtsausschuss hat nun sehr kurzfristig eine Expertenanhörung zu diesem Thema beschlossen. Die Liste der Sachverständigen besteht aus Kriminologen und Richtern, jedoch ist kein Psychiater bzw. forensischer Psychiater berücksichtigt.

"Wir können nicht nachvollziehen, dass der Gesetzgeber bei diesem die Bevölkerung bewegenden Thema jenen medizinischen Sachverstand, der bei der späteren Umsetzung des Gesetzes gebraucht wird, im Verfahren ausschließt" erklärt Prof. Peter Falkai, Präsident der DGPPN. "In Stellungnahmen und Gesprächen hat die DGPPN insbesondere die Politiker der Regierungskoaltion auf die äußerst problematische deutsche Übersetzung von "unsound mind", des zentralen Begriffs der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) hingewiesen. Die Neuregelung im Umgang mit hochgefährlichen Straftätern hat durch die problematische Begriffsverwendung "psychische Störung" erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Patientengruppe von Menschen mit psychischen Störungen. Damit findet erneut eine Diskriminierung psychisch Kranker statt."

 

Literatur zum Thema:
Die Psychiatrie und das Recht – Abgrenzung und Brückenschlag. Jubiläumsschrift zum vierzigjährigen Bestehen der Abteilung für Forensische Psychiatrie der Psychiatrischen Klinik der Universität München
Nedopil, Norbert (Hrsg.)




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