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Muslima: Nach sexuellem Missbrauch meist zum Schweigen oder Lügen genötigt

Vor Gericht haben muslimische Zeuginnen nach sexuellem Missbrauch oft kaum eine andere Möglichkeit als zu lügen. Der totalitäre Druck des kollektiven Bezugssystems, die Regeln der sogenannten Familienehre lassen keinen anderen Ausweg erkennen. Die forensischen Psychologinnen Cornelia Orth und Mechthild Kremp (Wuppertal) berichten in einer Studie über typische, tragische Ereignisse.

"Sexueller Missbrauch innerhalb der Familie führt das Opfer im islamisch geprägten Kultursystem in eine völlig ausweglose Situation. So führen missbräuchliche Übergriffe, die bekannt werden, nicht nur zum Ehrverlust des Täters, sondern das Sprechen darüber stellt einen Tabubruch dar: Berichtet ein Mädchen oder eine junge Frau über sexuelles Handeln z.B. des Vaters, des Bruders, des Onkels an ihr, verletzt sie zum einen das generelle Gebot, nicht in der Öffentlichkeit über Intimes zu reden. Sie verletzt darüber hinaus die eigene Ehre, die immer auch die Ehre der Familie ist, wenn sie derartiges Handeln angeblich 'zugelassen' hat und dies dann auch noch nach außen trägt. Der Konflikt innerhalb einer Familie, in der ein innerfamiliärer sexueller Missbrauch vorliegt, wird eher mit Verschweigen als mit aktivem Handeln oder einer Anzeige zu lösen versucht."

Die Expertinnen für Glaubwürdigkeitsgutachten berichten über eine Türkin, die mit Unterstützung eines deutschen Freundes "den Mut fasste, den Vater wegen jahrelanger sexueller Handlungen anzuzeigen. In der psychologischen Begutachtungssituation stand die Frau noch zu ihrer persönlichen Entscheidung, sich einem Gerichtsverfahren zu stellen und gegen den Vater auszusagen. Diesen Vorsatz hielt sie jedoch nicht durch, nachdem ihr durch die Familie klar gemacht worden war, dass sie durch die öffentliche Erörterung selbst die Entehrte sei und dadurch in ihrem kulturellen Umfeld nie wieder die Chance habe, akzeptiert zu werden. Vor allem wurde ihr vor Augen geführt, dass ihr Tabubruch nicht nur die Ehre des Vaters, sondern auch die der Mutter und der Geschwister verletzte.

Die Folge war die Aussageverweigerung der jungen Frau im Strafverfahren, wobei sie - eigentlich durch ihren Beruf und ihren Freund westlich geprägt - ihre Zuwendung zur kollektiven Verpflichtung der Herkunft optisch durch schwarze Kleidung und Verschleierung unterstrich.

Hier war es 'nur' eine Aussageverweigerung in einem umfänglichen Prozess, der deshalb mit einem Freispruch enden musste; in unserer Gutachterpraxis haben sich aber auch mehrere Fälle ergeben, in denen es im Rahmen derartiger Konstellationen zum Widerruf kam." Daraufhin wurde die Zeugin dann mit einem Strafverfahren wegen Falschaussage überzogen ...

Literatur zum Thema:
Rechtspsychologie zwischen Politik, Justiz und Medien
Dauer, S.; Doberenz, R.; Orth, C.; Teichert, G. (Hrsg.)




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