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Mobbing im Internet: Opfer haben ein Anrecht auf Schmerzensgeld

Viele Eltern sind überfordert, wenn sie hören, dass ihr Kind nicht nur in der Schule, sondern auch im Internet gemobbt wird. Was also tun, wenn mein Kind im Internet gemobbt wird und ich ihm helfen will?

Ralf Schmitz, Experte in der Gewaltprävention an Grundschulen, gibt hier einige Tipps, wie Eltern sich richtig verhalten und ihrem Kind helfen können.

Sollte Ihr Kind Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdungen in einem Forum, Netzwerk, Blog, Portal, Chat erfahren, so sollten Sie zunächst Ihrem Kind aufmerksam zuhören und Fragen stellen.

  1. Seit wann geht das schon?
  2. Ist es ein Einzelner oder eine ganze Gruppe, die Mobbing ausübt?
  3. Wurde die Schule darüber bereits informiert oder mit den anderen Eltern darüber gesprochen?
  4. Sind es anonyme Beleidigungen, Verleumdungen oder steht der Täter/die Mobbinggruppe bereits fest?
  5. Was hat das Kind bislang dagegen gemacht?

Auf welche neuen Arten findet Mobbing in der Schule heutzutage statt?

Handys, die fast alles können
Die neuen mobilen Geräte können heute fast alles. So werden erniedrigende Fotos vom Opfer in der Schule, beim Sport oder am Nachmittag auf dem Spielplatz geschossen und an Mitschüler weiterversendet.
Mit dem Handy aufgenommene Videos vom Mobbingopfer können an andere Handys verschickt oder ins Internet gestellt werden. Auch Videos von Prügeleien werden auf Videoportalen über das Handy hochgeladen oder weitergeschickt.
Außerdem können Mobber Ihr Kind mit böswilligen und anonymen Anrufen belästigen sowie anstößige, bedrohliche, einschüchternde oder beschimpfende Text- oder Bildnachrichten (SMS, MMS) senden.

Instant Messenger (IM)
Durch die Instant Messenger, die direkte Nachrichtenübermittlung ermöglichen, können anstößige Nachrichten oder Anhänge ungefiltert und unkontrolliert gesendet werden. Mobber nutzen das IM-Konto eines anderen Nutzers, um gemeine oder boshafte Nachrichten an die Kontakte des Opfers zu schicken. Diese leiten die empfangenen Texte oder Bilder wiederum weiter. In der DVD-Serie des Sicher-Stark-Teams wird ausführlich gezeigt, wie dies verhindert werden kann.

Kinderchaträume und Foren
Chaträume oder Foren können dazu missbraucht werden, um auf einer Person herumzuhacken oder sie aus einer Gruppe auszuschließen oder zu ignorieren. Chaträume ermöglichen es insbesondere durch die Funktion der Privatdialoge in sogenannten "Flüsterräumen", Beleidigungen und Übergriffe zu starten. In dieser anonymisierten Umgebung können sich Personen als andere ausgeben, um ein "Freund" zu werden und somit persönliche Informationen zu erhalten, die dann gegen Ihr Kind verwendet werden können.

E-Mail
Ihr Kind könnte per E-Mail boshafte oder bedrohliche Nachrichten erhalten, in denen darüber hinaus unangemessene Bilder, Videos oder Viren, Malware und Spyware als E-Mail-Anhang enthalten sind. Mobber können in das E-Mail-Konto eines Opfers eindringen, um persönliche E-Mails weiterzuleiten oder E-Mails und Kontakte zu löschen.

Webcams
Auch über Webcams kann unangemessener Inhalt verschickt und empfangen werden. Opfer können zu unangemessenem/pornografischem Verhalten überredet - oder gezwungen - werden, das dann von der Webcam aufgezeichnet wird und unerlaubterweise im Netz landet.

Videoportale
Missbrauch kann durch das Veröffentlichen von peinlichen oder erniedrigenden Filmen über andere erfolgen. Viele Schlägereien von Kindern sind bereits bei Youtube, aber auch auf anderen Videoportalen abrufbar.

Online-Communities (Soziale Netzwerke)
Mobber können soziale Netzwerke nutzen, um boshafte Kommentare und erniedrigende Fotos oder Videos darauf zu veröffentlichen. Mobber können geschmacklose falsche Profile ihrer Opfer erstellen, um sie zu verletzen, zu belästigen oder in Schwierigkeiten zu bringen.

Nachdem Sie sich ein Bild von den Mobbingattacken gemacht haben, sollten Sie zur Beweissicherung zunächst Screenshots anfertigen oder die Filme sichern. Sie können den Betreiber der Seite bitten, den Eintrag über Ihren Sohn/ Ihre Tochter zu löschen. Ferner sollten Sie sich die Daten vom Verursacher  geben lassen und Anzeige bei der Polizei erstatten. Das AG Rheinbach (Az.: 2 Ds 397/95) hat bereits 1996 entschieden, dass die Bezeichnung einer Chat-Teilnehmerin als Schlampe eine strafbare Beleidigung darstellt. Daran ändert es auch nichts, wenn in dem betreffenden Forum beleidigende Äußerungen an der Tagesordnung sind.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie die Angelegenheit auch über einen Anwalt laufen lassen, der Ihnen hilft, Ihre Ansprüche geltend zu machen.  Das Recht auf freie Meinungsäußerung erlaubt auch im Internet keine Beleidigung. So brauche es niemand hinzunehmen, in einem Beitrag eines Online-Dienstes als "dämlich" oder "bescheuert" bezeichnet zu werden, so das  Landgericht Coburg in einem Urteil. Beleidigende Äußerungen geben Ihren Kindern einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz auch dann, wenn die Äußerungen auf einer Internetseite erfolgen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klare Regeln für die Prüfung von beleidigenden Inhalten im Internet vorgelegt. Danach sind die Provider nicht haftbar zu machen, wenn auf den von ihnen angebotenen Blogs Menschen beleidigt oder denunziert werden. Sie sind aber verpflichtet, dem Mobbingvorfall nachzugehen und ggf. die Einträge zu löschen.
Eine erste Anlaufstelle ist auch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Jugendschutz.

Ralf Schmitz hilft seit 20 Jahren Eltern und Kindern und arbeitet überwiegend an den Grundschulen, um das schwierige Thema zu behandeln. In seiner neuen kostenlosen Videoserie (www.sicher-stark-team.de) behandelt er dieses Thema sehr ausführlich.




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