Für 246 Patienten eruierte Dimmek, welcher neuer Straftaten sie während der fünf Jahre nach der Entlassung beschuldigt worden sind: Etwa die Hälfte der ehemaligen Maßregelvollzugs-Patienten geriet erneut in die Mühlen der Strafjustiz - 46 mit Eigentumsdelikten, 18 mit Sexualdelikten, 11 mit Straßenverkehrsdelikten, 8 mit Körperverletzung, 7 mit Brandstiftung, 5 mit Bedrohung bzw. Nötigung; zu den 6 weiteren Straftaten zählt ein Tötungsdelikt.
"Selbst wenn ein Ermittlungsverfahren stattfand, endete dieses nicht immer mit einer Verurteilung: Nur bei 81 Probanden führte das erste Verfahren auch zu einer strafrechtlichen Sanktionierung. Vor allem bei Körperverletzungsdelikten und Eigentumsdelikten sahen die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht häufig von einer Strafverfolgung ab ..."
Nur in sechs Fällen wurde eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, in neun Fällen eine Maßregel ohne Bewährung und in zehn Fällen ein Widerruf der bedingten Maßregel-Entlassung verhängt, d.h. 25 Probanden, also zehn Prozent "fahren wieder ein".
Die höchste Deliktquote sieht Dimmek bei Intelligenzminderung, die zweitgrößte bei Persönlichkeitsstörungen. Eine vergleichsweise günstige Legalbewährung eruiert der Soziologe bei Psychosekranken. Die häufigsten Straftaten sieht der Wissenschaftler während der ersten zwei Jahre nach der Entlassung - danach mit sinkender Tendenz; im fünften Jahr entspricht die Delikthäufigkeit etwa der Normalbevölkerung.
Legalbewährung forensisch-psychiatrischer Patienten nach der Entlassung aus dem Vollzug der Maßregel gem. § 63 StGB
Dimmek, Bernd