Im Wesentlichen fokussiert der Statistiker darauf, dass nach einer qualifizierten Behandlung in der Maßregel die Rehabilitationschancen steigen; damit sinken die Rückfallquoten - und parallel die späteren Folgekosten für die öffentliche Hand.
Beispielhaft modelliert Entorf eine Kosten-Nutzen-Evaluation für einen Sexual-Straftäter:
- Die fünfjährige Haft im Regelvollzug kostet etwa 285.000 Euro weniger als im Maßregelvollzug.
- Dem steht innerhalb der folgenden 20 Jahre für die Legalbewährung nach dem Maßregelvollzug ein Kostenvorteil von etwa 552.000 Euro gegenüber
- Der Nettobetrag zugunsten des Maßregelvollzugs liegt also bei etwa 267.000 Euro
"Die Beeinträchtigung der späteren selbstverantwortlichen Lebens- oder gar legalen Beschäftigungsmöglichkeit nach einem Strafverfahren und einer Therapie ist von hoher gesellschaftlicher Relevanz: Entweder wächst der Straftäter später in die Rolle normgerechten Verhaltens hinein, oder er bleibt überwiegend erwerbslos und Empfänger sozialer Leistungen.
Im ungünstigsten Fall entzieht er sich der gesellschaftlichen Verantwortung und mündet in die Rolle eines Langfristempfängers staatlicher Transferleistungen oder gar in eine dauerhafte illegale Karriere. Es ist zu vermuten, dass Haftaufenthalte eher letztere Möglichkeit begünstigen ..."
Maßregelvollzug zwischen Kostendruck und Qualitätsanforderungen
Fegert, J.M.; Schläfke, D. (Hrsg.)