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Macht, Hass, Gewaltverbrechen: Mängel bei Aufklärung und Sanktionierung

Hasskriminalität stellt Ermittler und Gutachter vor überdurchschnittlich komplexe Anforderungen; die Aufklärungsquote ist im Vergleich zur Eigentumskriminalität niedrig. Hass auf Frauen, Hass auf Eltern, Hass auf Fremde stehen im Mittelpunkt der diesjähigen IFF-Arbeitstagung "Macht-Hass-Gewalt, Motivationale Besonderheiten (sexueller) Gewalt- und Tötungsdelikte" (23./24. April, Bremen) - www.iff-forum-forensik.eu/aktuell.html .

Hassverbrechen sind Symptome für das Ausmaß der Vorurteile und der Gruppenintoleranz in einer pluralistischen Gesellschaft. Durch Degradierung, Viktimisierung und Traumatisierung der Opfer versuchen Täter, ihren Dominationsanspruch zu exekutieren. Die Täter sind von Selbstüberschätzung, Anmaßung und Überheblichkeit beherrscht und versuchen, ein schwaches, brüchiges Selbstwertgefühl zu kompensieren oder/und ein überhöhtes Selbstkonzept auszuagieren. Opfer werden als unterlegen und minderwertig betrachtet und schließlich enthumanisiert.
 
Das spektakulärste Hassverbrechen der neueren Geschichte waren die Flugzeug-Attentate auf das World Trade Center in New York 2001. Die - meist männlichen - Täter lernen in ihrem Lebenslauf eine Hass-Gewalt-Einstellung, die sie bei günstiger Gelegenheit gegenüber einem Opfer ausagieren. Hass-Gewalt-Einstellungen eskalieren v.a. in jungen Jahren, von Gemeinschaftserlebnissen und von besonderen Ereignissen verstärkt. Vor diesem Hintergrund reflektiert die IFF-Arbeitstagung in Bremen u.a. psychosoziale und rechtliche Hintergründe extremistischer Bewegungen, Dschihadismus inclusive.
 
Nach Einschätzung erfahrener Gutachter wird "der fremdenfeindliche Charakter von Hass-Taten von vielen Richtern und Staatsanwälten kaum beachtet. Die Sanktionierungs-Schwäche hat verheerende Rückwirkungen auf Täter und Opfer ..." (H.J. Schneider).




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