Der Jurist sieht den Strafrichter zu einer "furchtbaren Gewalt" avanciert. "Dass ein Mensch eine so ungeheure Macht nahezu unkontrolliert in seinen Händen hält, ist in einem liberalen, demokratischen Rechtsstaat schon an und für sich inakzeptabel. Geradezu unerträglich wird es, wenn der betreffende Personenkreis weder eine spezifische demokratische Legitimation aufweist, noch sich zuvor durch herausragende Lebensleistungen ein besonderes Vertrauen verdient hat.
Und ein Skandal wird daraus, wenn die betreffenden Personen von jedem seriösen Lerneffekt bezüglich der Richtigkeit ihrer Machtausübung abgeschnitten werden - abgekapselten Despoten vergleichbar, die nur die Einflüsterungen der eigenen Kamerilla vernehmen und den Kontakt zu den Bewährungskriterien der sozialen Realität verloren haben...
Dieser ohne nennenswerte Lebenserfahrung mit den schweren Richteraufgaben von Beginn an überforderten Figur eine so absolute und unkontrollierte Macht anzuvertrauen, erscheint geradezu abwegig. Ein hierauf gegründetes Strafverfahren kann nur als krank qualifiziert werden ..."
Literatur zum Thema:
Blick über den Tellerrand – Dialog zwischen Recht und Empirie
Schüler-Springorum, H.; Nedopil, N. (Hrsg.)