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Jahrbuch Sucht: Autofahren mit psychoaktiven Medikamenten ist nicht immer straffrei

Jahrbuch Sucht: Die Zulassung des medizinischen Cannabis hat für den Straßenverkehr neue Risiken ausgelöst:

Einerseits darf unter Cannabis-Einfluss niemand ein KFZ steuern. Anderseits gilt dies nicht nach der Einnahme eines ärztlich verordneten Cannabis-Medikaments.

Aber: Betroffene dürfen nur dann am Steuer Platz nehmen, wenn sie nach selbstkritischer Prüfung von ihrer Fahrsicherheit überzeugt sind. Ist jedoch nach Cannabis-Einnahme eine selbstkritische Einschätzung wirklich möglich? Dr. Peter Strohbeck-Kühner liefert im Jahrbuch Sucht 2020 eine Übersicht über die teils widersprüchliche Problemlage bei psychoaktiven Medikamenten.

Schmerz kann die Konzentration, Aufmerksamkeit, kognitive Leistungsfähigkeit und damit auch die Verkehrssicherheit massiv stören. Daher können
schmerzstillende Opioide einerseits das Risiko reduzieren - oder aber auch ein neues Risiko induzieren: Die Sedierung schränkt die kognitiven
und psychomotorischen Fähigkeiten ein, die Reaktionszeiten werden länger, Aufmerksamkeit und Konzentration sinken.Welches Risiko ist häufiger?
Die Studienergebnisse sind uneinheitlich. Strohbeck-Kühner: "Einigkeit besteht darin, dass mit fortschreitender Gewöhnung an die Substanz die
negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit in den Hintergrund treten. Nicht aufrechtzuerhalten ist die früher vorherrschende Annahme, dass
stabil auf Opioide eingestellte Schmerzpatienten generell kein Risiko im Straßenverkehr darstellen. Anderseits erscheint eine generelle Verneinung
der Fahreignung für diese Patienten nicht gerechtfertigt."

Wesentlich häufiger werden Benzodiazepine genommen - mit oder ohne ärztliche Verordnung, zur Krampflösung oder Beruhigung: Müdigkeit, Teilnahmslosigkeit,
Benommenheit, Verlangsamung, Koordinationsstörungen können folgen. "Im Unterschied zu Opioiden ist die Befundlage hinsichtlich der Verkehrsrelevanz
bei Benzodiapezinen wesentlich einheitlicher. So finden sich in der Fachliteratur nahezu durchgängig erhöhte Unfallraten nach Benzodiazepin-Einnahme:
eine 1,5- bis 3-fach erhöhte Unfallwahrscheinigkeit."

Die Verantwortung des Einzelnen bleibt hoch. Strohbeck-Kühner beschreibt zahlreiche Details und fasst sie in typischer Juristen-Manier zusammen:
"Die Nicht-Strafbarkeit der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss ärztlich verordneter Medikamente mit berauschender Wirkung gilt nur,
wenn die Betreffenden sich durch die Medikation nicht im fahruntüchtigen Zustand befinden. Im Gesetz findet sich keine exakte Definition des Begriffes
´Fahruntüchtigkeit´." Was nicht für die Tüchtigkeit des Gesetzgebers spricht, wohl aber Rechtsanwälten ein lukratives Arbeitbeschaffungsprogramm
beschert ...

Deutsche Hauptstelle für für Suchtfragen: Jahrbuch Sucht 2020.
Pabst, 284 Seiten. Hardcover ISBN 978-3-95853-589-3, e-book ISBN 978-3-95853-590-9

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