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Jahrbuch Sucht 2015: Private Krankenversicherungen diskriminieren Alkoholkranke

Private Krankenversicherungen lehnen die Finanzierung einer Suchtbehandlung grundsätzlich ab. Das "Jahrbuch Sucht 2015" kritisiert die Diskriminierung als "existenzbedrohend" und weist darauf hin, dass Suchttherapie chronische Folgeerkrankungen verhindern kann. Die anfängliche Einsparung löst damit eine überproportionale Kostenlawine aus. Die Problematik betrifft ca. 250.000 suchtkranke Privatversicherte in Deutschland.

Das Jahrbuch Sucht zählt eine Reihe von Formen bürokratischer Diskriminierung Suchtkranker auf, z.B. im Bereich der Arbeitsvermittlung: In einer Studie des Gesundheitsministeriums erkennen 28% der befragten Grundsicherungsstellen eine Suchterkrankung als wichtigen Grund an, keine Sanktionen zu verhängen, wenn der Betroffene seine Verpflichtungen nicht einhält. Bei 34% ist dies nicht der Fall und bei 37% nur in bestimmten Fällen. "Auch wenn in der vorherrschenden Praxis eher ´schwere´ Fälle erkannt werden, ist es ´fachlich schwer nachvollziehbar, dass ein Drittel der Grundsicherungsstellen eine Suchterkrankung in der Regel nicht als wichtigen Ausschlussgrund für Sanktionen anerkennen.´"
 
Christina Rummel zieht im Jahrbuch Sucht "ein ernüchterndes Fazit: Jahre großer Anstrengungen insbesondere der Suchthilfe haben nicht dazu geführt, Alkoholabhängigkeit ihr Stigma zu nehmen..."
 

Jahrbuch Sucht 2015
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V. (Hrsg.)




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