Das Jahrbuch Sucht zählt eine Reihe von Formen bürokratischer Diskriminierung Suchtkranker auf, z.B. im Bereich der Arbeitsvermittlung: In einer Studie des Gesundheitsministeriums erkennen 28% der befragten Grundsicherungsstellen eine Suchterkrankung als wichtigen Grund an, keine Sanktionen zu verhängen, wenn der Betroffene seine Verpflichtungen nicht einhält. Bei 34% ist dies nicht der Fall und bei 37% nur in bestimmten Fällen. "Auch wenn in der vorherrschenden Praxis eher ´schwere´ Fälle erkannt werden, ist es ´fachlich schwer nachvollziehbar, dass ein Drittel der Grundsicherungsstellen eine Suchterkrankung in der Regel nicht als wichtigen Ausschlussgrund für Sanktionen anerkennen.´"
Christina Rummel zieht im Jahrbuch Sucht "ein ernüchterndes Fazit: Jahre großer Anstrengungen insbesondere der Suchthilfe haben nicht dazu geführt, Alkoholabhängigkeit ihr Stigma zu nehmen..."
Jahrbuch Sucht 2015
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V. (Hrsg.)