Auch wenn Gerechtigkeitserfahrungen der SchülerInnen subjektiv und damit höchst individuell sind, lassen sich gewisse intersubjektive Übereinstimmungen im Gerechtigkeitserleben herauskristallisieren. Zentral ist die Notengebung.
Die Richtlinien der Länder sehen für die Bewertung im Prinzip vor, dass der Leistungsstand im Bezug auf die Zielkompetenzen und auf den jeweiligen individuellen Lernfortschritt des Schülers benotet werden soll. "Die Leistungsbeurteilung im Klassenvergleich ist hingegen unzulässig." Doch genau diesen sehen die meisten Schüler als Ausdruck von Gerechtigkeit an.
"Abweichungen von der Gleichbehandlung der SchülerInnen bei der Notenvergabe etwa durch Berücksichtigung des individuellen Leistungsfortschritts werden kritisch gesehen."
Literatur:
Sozialpsychologie, Sozialisation und Schule
Witte, Erich H.; Doll, Jörg (Hrsg.)