Bei Entspannungsverfahren und Hypnose sind Begrifflichkeit und Systematik oft uneinheitlich. Riegel und Kollegen empfehlen daher ein Drei-Stufen-Modell:
- Die erste Stufe umschreibt die Nutzung von Hypnose und Entspannungsverfahren als Technik der Tranceinduktion. Hierbei stehen sich hypnotherapeutische und Entspannungsverfahren gleichberechtigt ohne deutliche Unterschiede gegenüber.
- Die zweite Stufe meint die Nutzung hypnotischer Ansätze mit dem Ziel einer Entspannungsinduktion. In dieser Stufe ist ebenfalls noch eine hohe Überschneidung gegeben. Ein Beispiel stellt das Autogene Training dar.
- Die dritte Stufe grenzt Hypnotherapie klar von Entspannungsverfahren ab, da durch den Einsatz spezifischer Suggestionen das Initiieren von Veränderungen erreicht wird.
Die Differenzierung zwischen den Stufen legt nach Ansicht der Autoren nahe, dass Hypnose sich erst durch die gezielte Änderungsabsicht im therapeutischen Sinn klar von Entspannungsverfahren abgrenzt.
Entspannungsverfahren, Nr. 28/2011
Deutsche Gesellschaft für Entspannungsverfahren (DG-E e.V.), Oliver Nass