Der Bundesgesetzgeber hatte sich bereits 1976 verpflichtet, Strafgefangene in die Sozialversicherungssysteme einzubeziehen. Allerdings hat der Gesetzgeber dies bisher nicht umgesetzt. Die überwiegende Mehrheit der Strafgefangenen und Menschen in der Sicherungsverwahrung ist nicht in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen und darüber hinaus in der Arbeitslosenversicherung schlechter gestellt.
Der Paritätische Gesamtverband fordert den Gesetzgeber in der vorliegenden Position auf, Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) und die Pflegeversicherung (SGB XI) aufzunehmen und die medizinische Versorgung innerhalb der Justizvollzugsanstalten zu verbessern und stärker mit externen Gesundheitseinrichtungen zu vernetzen.
Positionspapier zu Gesundheit und Haft
- gleicher Zugang - gleicher Schutz - gleiche Rechte