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Gesundheit und Haft: Die meisten Gefangenen rauchen und schädigen die Nichtraucher

Etwa 80 Prozent der Gefangenen in deutschen Haftanstalten rauchen aktiv, die Mithäftlinge sind zum Passivrauchen "verdammt". Weniger als 30 Prozent der Bediensteten rauchen und werden gleichfalls unfreiwillig dem Nikotin ausgesetzt. Aktives und passives Rauchen verkürzt das Leben - möglicherweise um zehn oder mehr Prozent. Professor Dr. Heino Stöver und Dr. Catherine Ritter fordern daher, Rauchern in Haft konsequent eigene Räume zuzuweisen und Nichtraucher von Nikotin zu verschonen. Darüber hinaus sollten Rauchern Entwöhnungskurse angeboten werden; eine Minderheit der Gefangenen ist durchaus an einem Rauch-Ausstieg interessiert. Stöver und Ritter veröffentlichen ihr Konzept zur Tabakprävention im Reader "Gesundheit und Haft - Handbuch für Justiz, Medizin, Psychologie und Sozialarbeit".

Warum wird in Haft wesentlich häufiger geraucht als in Freiheit?

- Im Gefängnis sind überdurchschnittlich viele Menschen aus vulnerablen Gruppen: psychisch geschädigt, bildungsfern, Drogenkonsumenten.

- Tabak besitzt spezifische Rollen in Haft, z.B. als Mittel gegen Langeweile und Stress, Suchtverlagerung und Kompensation, Genuss, aber auch Währung.

- Es existieren bisher keine bzw. wenig Tabakrauch-, Präventions-, Entwöhnungs- oder Reduktionsprogramme, die eine aktive Auseinandersetzung mit Rauchstopp/-reduktion vorsehen.

Rauchen kann eine Art Gemeinschaftsgefühl vortäuschen; daher rauchen Bedienstete oft mit Gefangenen gemeinsam, um Situationen zu entspannen. Stöver und Ritter warnen vor dieser Unsitte, da sie falsche Anreize setzt. Vielmehr können sportlich durchtrainierte Bedienstete, die nicht rauchen, als interessantes Vorbild dienen.

"Soweit wie möglich sollten die Nichtraucher-Schutzregelungen - und Angebote denen in Freiheit entsprechen. Dies ermöglicht eine breite Akzeptanz aller Akteure und bereitet die Gefangenen nach Entlassung auf die Veränderungen in der allgemeinen Gesellschaft vor. Insofern sind Bemühungen zur Akzeptanz des Nichtraucherschutzes auch als Teil einer gesellschaftlichen Wiedereingliederung zu verstehen.

Personen, die in der Anstalt als ´Gesundheitsverantwortliche´ bestimmt oder beauftragt sind, sollten die Möglichkeit haben, sich auszubilden, damit sie das gesamte Nichtraucher-Schutzkonzept umsetzen und die Beratungs- und Therapieangebote sowohl für Gefangene als auch für Bedienstete weiterentwickeln können."

M. Lehmann, M. Behrens, H. Drees (Hrsg.) Gesundheit und Haft
Handbuch für Justiz, Medizin, Psychologie und Sozialarbeit.
Pabst, 612 Seiten. Hardcover ISBN 978-3-89967-897-0

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