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Gesetze zur Sicherungsverwahrung: Beschwichtigung, Bürokratie, aber keine Sicherheit

Ab den 90er Jahren wurden die gesetzlichen Möglichkeiten verschärft, rückfallgefährdete Schwerverbrecher über ihre Haftzeit hinaus in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Damit wurde "ein Stück symbolischer Gesetzgebung geschaffen, um die Öffentlichkeit zu beschwichtigen, statt wirklich Sicherheit zu gewährleisten," kritisiert der Kriminologe Professor Dr. Arthur Kreuzer (Gießen).

"Einer Justizministerin wird das Zitat zugeschrieben, man formuliere das Gesetz so eng, dass fast niemand darunter falle, aber die Öffentlichkeit dennoch beruhigt sei."

Die Drohung nachträglicher Sicherungsverwahrung schafft "Rechtsunsicherheit, falsche Erwartungen, viel Unruhe in der Haft und unglaublich viel überflüssige Bürokratie. Sie belastet Tausende Gefangene, Vollzugsverwaltung, Vollstreckungsbehörden, Gerichte.
 
Etwa 6000 Ersttäter sind mögliche Betroffene in der Haft. Pedantisch bürokratisch geregelt, sind sie vom ersten Tag an besonders zu verwalten in den Akten, Beobachtungen, Registrierungen, Berichten. Vollzugslockerungen bleiben ihnen nahezu versagt.
 
Betroffene sind für Mitgefangene leichter erpressbar; sie können sich Streitigkeiten nicht leisten, droht ihnen doch sonst ein ungünstiger Aktenvermerk. Scheinanpassung wird sich verbreiten oder Resignation. Das Haftklima wird vergiftet."




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