In Deutschland gibt es derzeit mehr als 60.000 Gefangene in rund 200 Justizvollzugsanstalten. In vielen werden weitere Freiwillige gesucht, die regelmäßigen Kontakt zu Inhaftierten aufnehmen möchten. Vorkenntnisse sind für die ehrenamtliche Tätigkeit meist nicht erforderlich. Neben Neugier und Interesse an der Zusammenarbeit mit Menschen sollten die Helfer zuverlässig sein und Einfühlungsvermögen mitbringen. Das Mindestalter beträgt in der Regel 21 Jahre.
Für ehrenamtliche Straffälligenhelfer gibt es viele Aufgaben. Je nach persönlichen Interessen können unterschiedliche Freizeitangebote unterbreitet werden. Gefangene, die kurz vor der Entlassung stehen, können darüber hinaus Hilfe bei den erforderlichen Behördengängen und der Suche nach Wohnung und Arbeitsplatz erhalten. Oft begleiten die Ehrenamtlichen die Gefangenen noch nach der Haftzeit. Ziel ist, künftig ein straffreies Leben zu führen. Auch die Begleitung von Familienangehörigen wie z.B. Kindern, die Vater oder Mutter im Gefängnis besuchen möchten, kann zu den Aufgaben der Freiwilligen gehören.
Vor der gründlichen Einarbeitung wird in Gesprächen herausgefunden, ob der Interessent für das Ehrenamt im Gefängnis wirklich geeignet ist. Wer sich an den regelmäßigen Gang ins Gefängnis nicht gewöhnen kann, hat alternativ die Möglichkeit, Brieffreundschaften mit Gefangenen zu pflegen.
Die Vorbereitung auf das Ehrenamt hinter Gittern wird in der Regel von Vereinen übernommen, die sich in der Straffälligenhilfe engagieren und als Ansprechpartner für Interessierte zur Verfügung stehen. In einigen Städten gibt es darüber hinaus Kurse der Volkshochschulen, in denen sich die Freiwilligen auf die Zusammenarbeit mit Häftlingen vorbereiten.
Weitere Informationen zu freiwilligem Engagement im Gefängnis gibt es z.B. hier:
https://www.berlin.de/sen/justiz/justizvollzug/ea_mitarbeiter.html
Literatur zum Thema:
Gesundheit und Haft
Handbuch für Justiz, Medizin, Psychologie und Sozialarbeit
Lehmann, Marc; Behrens, Marcus; Drees, Heike (Hrsg.)