Die Straftäterinnen in den Entziehungsanstalten haben viele Gemeinsamkeiten: schwierige Biografien, diverse psychische Störungen, vor allem emotional-instabile, histrionische und dependente Persönlichkeitsstörungen.
Auffällig im Vergleich zu den männlichen Straftätern im Maßregelvollzug ist, dass die Frauen oft erst nach einer langjährigen Abhängigkeit zu einer Behandlung verurteilt werden. Diese häufig spätere strafrechtliche Auffälligkeit führt dazu, dass der Anteil von Patientinnen über 40 Jahren deutlich höher ist als bei der männlichen Vergleichsgruppe. Melanie Frey vermutet, dass die für Frauen präsentere Möglichkeit zur Prostitution zunächst Eigentumsdelikte überflüssig macht, d.h. einen „protektiven Faktor hinsichtlich strafrechtlicher Auffälligkeit darstellen kann“ – gleichzeitig jedoch erhöht die Prostitution das Risiko traumatischer Erfahrungen und trägt zur Aufrechterhaltung oder Verschlimmerung bestehender psychischer Störungen bei.
Gibt es eindeutige Prognosekriterien für den Erfolg der Behandlung im Maßregelvollzug (§64)? Eher nicht, so die Autorin – die Erfolgsaussichten der Patientinnen differieren stark; Patientinnen mit beruflicher Perspektive und sozialer Einbindung werden seltener erneut straffällig. Eine vorhandene Mutterschaft scheint außerdem ein protektiver Faktor zu sein: Die Aussicht, nach der Behandlung wieder die Mutterrolle von (meist in Pflegefamilien untergebrachten) Kindern übernehmen zu können, wirkt sich erfreulich günstig auf die Rückfälligkeit nach Entlassung aus. Scheitern jedoch die Bemühungen um einen Kontakt zum leiblichen Kind, hat dies einen destabilisierenden Effekt auf die Patientinnen.
Literatur
Melanie Frey: Die Essener Evaluationsstudie: Patientinnen und weibliche Gefangene.
In: Norbert Schalast (Hrsg.), Straffällige mit Suchtproblemen. Fakten, Erfahrungen und Ergebnisse der Essener Evaluationsstudie (S. 151–163).
Pabst 2019. Hardcover ISBN 978-3-95853-461-2. eBook ISBN 978-3-95853-462-9
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