Ein Täter-Opfer-Ausgleich: Restorative Justice kann verschiedene Formen annehmen. In Deutschland etwa zielt das Prinzip darauf ab, einen durch eine Tat entstandenen Konflikt außergerichtlich beizulegen – durch die Zusammenwirkung von Täter und Opfer.
In den Niederlanden haben die Opfer und Hinterbliebenen von Straftätern seit 2011 starke und weite Rechte während des gesamten Strafrechtsprozesses: Von der Anzeige bis zur Entlassung des verurteilten Täters haben sie ein Recht auf umfassende Information, erweiterte Schadenersatzforderungen sowie ein Rederecht während der Gerichtsverhandlungen.
Im niederländischen Justizvollzug werden immer mehr opferorientierte Maßnahmen implementiert. So können Häftlinge an Kursen für Sensibilisierungs- und Wiedergutmachungsprozesse teilnehmen, an der Wiedergutmachung des entstandenen Schadens arbeiten oder direkt mit dem Opfer in Kontakt treten.
Als „Modellbeispiel für die Umsetzung opferorientierter Politik und Gesetzgebung in der Praxis“ gilt eine von einem niederländischen Fachzentrum für Forensische Psychiatrie detailliert ausgearbeitete Richtlinie für Kontakte zwischen Maßregelpatienten und ihren Opfern. Darin werden zwei Möglichkeiten der Wiedergutmachung beschrieben: Der Kontakt zwischen Sozialarbeiter und Opfer, um letzterem Antworten auf seine Fragen zu geben und Beruhigung zu ermöglichen, sowie der Kontakt zwischen Täter und Opfer mit dem Ziel der Vermittlung. Dabei läuft jeder Kontakt in drei Phasen ab:
- Inventarisieren der Bedürfnisse und Risiken des Opfers
- Vorbereitung der Kontakte
- Durchführung und Abschluss des Kontakts
Alle Beteiligten sollen gewünschte Informationen und Antworten auf bisher Ungeklärtes erhalten. Vor allem Opfer von Straftaten sollen von der Justiz nicht weiter „übergangen“, sondern mehr ins Blickfeld genommen werden.
Insgesamt spielen opferorientierte Interventionen eine immer wichtigere Rolle innerhalb der Forensik. Die Effekte der „Restorative Justice“ sind spürbar und werden vielfach zurückgemeldet – die Kontakte zwischen Tätern und Opfern scheinen sich positiv auf alle Betroffenen auszuwirken. Dennoch ist das Ganze noch nicht zu 100 Prozent ausgereift: „In Zukunft werden weitere Untersuchungen auf der Basis größerer Stichproben notwendig sein, um die Erfahrungen von Opfern und Tätern bei Vermittlungsprozessen auswerten zu können. Zudem könnten empirische Untersuchungen mehr Aufschluss darüber geben, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermittlung erfüllt sein müssen und was genau deren Effekte sind.“
Literatur
Uta Kröger, Nienke Verstegen, Arie Raaijmakers: Restorative Justice im Maßregelvollzug in den Niederlanden.
Eine Richtlinie für opferorientierte Interventionen im Rahmen der Täterbehandlung.
Forensische Psychiatrie & Psychotherapie, Ausgabe 1/2019, S. 5-24.