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Forensische Psychiatrie und Psychotherapie: künftig Therapievorbereitung im Strafvollzug

"Die strikte Trennung zwischen psychiatrischem Maßregelvollzug und Strafvollzug im Rahmen der Zweispurigkeit des deutschen Strafrechtssystems erscheint nicht mehr zeitgemäß angesichts der hohen Prävalenz psychischer Störungen unter den Gefangenen sowie der mangelnden empirischen Fundierung des Schuldfähigkeitskonstrukts." Vor diesem Hintergrund fordert Prof. Dr. Norbert Konrad (Charite Berlin) eine Durchlässigkeit zwischen den forensischen Systemen. In der aktuellen Ausgabe von "Forensische Psychiatrie und Psychotherapie" belegt der Psychiater seine detaillierte Argumentation.

Er postuliert, "dass man sich um einen Perspektivwechsel bemüht, d.h. dass man seitens des Justizvollzugs sich mehr mit Therapieverpflichtungen identifiziert, auch wenn schon aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel die Behandlungsmöglichkeiten im Justizvollzug grundsätzlich schlechter sind als im Maßregelvollzug.

Aber auch der Maßregelvollzug sollte aus meiner Sicht die Perspektive wechseln, nämlich die verbreitete Einstellung aufgeben, welche den Strafvollzug primär als Entsorgungsinstanz ansieht für unkooperative, therapeutisch z.Zt. nicht erreichbare oder institutionsstörende Patienten. Der Justizvollzug sollte wiederum bei Suchtkranken nicht als Verwahr- und schlechtere Therapieinstitution, sondern aus meiner Sicht als Motivationsinstanz begriffen werden, die die Therapie sinnvoll vorbereitet und in manchen Fällen bessere Behandlungssettings bereitstellen kann.

Aus meiner Sicht sollte die Kooperation in Zukunft so aussehen, dass eine gemeinsame Planung und Gestaltung der therapeutischen Arbeit mit dem Verurteilten für die Gesamtdauer der Freiheitsentziehung erfolgt..."




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