Prof. Dr. Fabricius, Jurist und Psychologe, argumentiert: "Wer annimmt, es gebe Psychopathen, unterliegt einem Tatsachenirrtum. Wenn er infolge dieses Irrtums die dauerhafte Sicherung - Sicherungsverwahrung - für unerlässlich hält, ist er an einer fahrlässigen Freiheitsberaubung beteiligt."
"Ein Gutachter, der die Unterscheidungen zwischen subjektivem Tatbestand und Schuld, zwischen Gesetz und Recht, zwischen Wissen und Bewusstsein/Einsicht nicht kennt, nicht macht oder nicht machen will, läuft Gefahr, an einem Fehlurteil mitzuwirken. Ebenso können Juristen dadurch an einem Fehlurteil mitwirken, dass sie Gutachtende nicht dazu bewegen, diese kategoriale Unterscheidung im Gutachten zu differenzieren.
Dass die forensische Praxis diese verfassungsrechtlich und gesetzlich vorgegebenen Unterscheidungen gewöhnlich nicht nachvollzieht, dass die sozio-psycho-somato-wissenschaftlichen ´Schulen´, die diese Unterscheidungen kennen, aus dem Forum herausgehalten werden, ist ein erklärungsbedürftiger rechtswidriger Zustand. Man verurteilt Menschen wegen vorsätzlicher Taten, obwohl der subjektive Tatbestand nicht erfüllt ist oder ein Erlaubnistatbestandsirrtum vorliegt. Schuldunfähige oder vermindert Schuldfähige werden unverhältnismäßig, schuldübersteigend bestraft, andere aus Sicherheitserwägungen in den Maßregelvollzug geschickt, obwohl keine weiteren Straftaten zu erwarten sind ..."
Dirk Fabricius & Ulrich Kobbe (Hrsg) asozial - dissozial - antisozial: Wider die Politik der Ausgrenzung.
Pabst, 304 S., Paperback ISBN 978-395853-832-0, eBook ISBN 978-3-95853-833-7