"Die meisten niedergelassenen Therapeuten sind zur Straftäter-Behandlung weder gewillt, noch in der Lage; und die Kassenfinanzierung der ambulanten Psychotherapie ist zu gering als dass der unzweifelhaft erhöhte Zeitaufwand für eine kompetente Straftäterbehandlung und entsprechende Zusatzqualifizierungen ökonomisch rentabel wären.
Wenngleich ich es als betrüblich und skandalös empfinde, dass die Anbieter der psychotherapeutischen Versorgung und die Krankenkassen vielerorts keinen adäquaten Beitrag zum Opferschutz durch Straftäterbehandlung leisten, fällt es dennoch primär in den Zuständigkeitsbereich der Justiz, für eine bessere Behandlung ihrer Klientel zu sorgen," fordert der Forensiker.
Erste psychotherapeutische Ambulanzen für entlassene Sexualstraftäter sind inzwischen etabliert: in Stuttgart, Hamburg, Berlin, Karlsruhe, München, Nürnberg, Würzburg, Rostock, Kiel, Lübeck, Ludwigshafen, Trier, Ottweiler, Saarbrücken, Halle, Magdeburg. "Ein Anfang ist damit gemacht, wobei die Beschränkung auf Sexualstraftäter jedoch keineswegs sinnvoll ist und der Umfang des bisherigen Angebots nicht mehr bietet als der berühmte Tropen auf dem heißen Stein.
Insofern kann gar nicht deutlich genug betont werden, dass es dringend der verbindlichen Einrichtung von forensischen Nachsorgeambulanzen im Auftrag der Justiz bedarf ..."
Literatur:
Die Psychiatrie und das Recht – Abgrenzung und Brückenschlag. Jubiläumsschrift zum vierzigjährigen Bestehen der Abteilung für Forensische Psychiatrie der Psychiatrischen Klinik der Universität München
Nedopil, Norbert (Hrsg.)