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Ethische Entscheidungen in der Psychiatrie: Lebensschutz wiegt schwerer als Selbstbestimmung

Psychiatrie und Psychotherapie finden immer wieder neue Einblicke und neue Wege. Doch die ethischen Dilemmata nehmen zu. Die optimale Information und Selbstbestimmung des Patienten gelten heute als unbestrittenes ethisches Postulat in der Medizin. Wieweit kann jedoch Aufklärung psychisches Leid verschlimmern? Wieweit darf ein Schwerkranker gegen seinen Willen daran gehindert werden, sich selbst massiv zu schädigen? Wieweit ist Zwangsbehandlung vertretbar? Die Leiter der Psychiatrischen Klinik der Ruhr-Universität Bochum (RUB), Professor Dr. Georg Juckel und Dr. Knut Hoffmann, legen einen kritischen Reader zum Thema vor: "Ethische Entscheidungssituationen in Psychiatrie und Psychotherapie".

Viele Ärzte halten sich mit einer Aufklärung rücksichtsvoll zurück, wenn sie eine schwerwiegende Schizophrenie-Diagnose gestellt haben. Die RUB-Psychiater Seza Krüger-Özgürdal, Maren Boden und Professor Dr. Martin Brüne plädieren demgegenüber in ihrem Beitrag zum Reader für eine frühzeitige klare Information: "Sie ist zunächst eine Voraussetzung für eine frühe pharmakologische und psychotherapeutische Intervention" und bietet damit optimale Therapiechancen. "Überdies wird oftmals unterschätzt, dass die Vermittlung der Schizophrenie-Diagnose von vielen Patienten sogar als Erleichterung empfunden werden und dazu beitragen kann, ein besseres Krankheitsverständnis zu entwickeln und die Selbstwirksamkeit zu erhöhen. Das Wissen über die Erkrankung ermöglicht eine bessere Akzeptanz und Behandlungsmotivation."
 
Zum Thema Suizidwunsch pointieren Professor Dr. Manfred Wolfersdorf und Dr. Michael Schüler in ihrem Beitrag zum Reader dezidiert: "Der Lebensschutz dominiert die Selbstbestimmung. Suizidalität ist psychiatrisch üblicherweise in unterschiedlichem Ausmaß durch psychische Faktoren wie Psychopathologie, kognitive und affektive Phänomene, psychodynamisch durch Phänomene wie Einengung, Ambivalenz, innere Konflikthaftigkeit und Angewiesensein auf Beziehungen gekennzeichnet. Der Wunsch, im Leben zu bleiben, aber nicht zu können, ist meist genauso stark wie der Wunsch, aus dem Leben zu scheiden. Der Psychiater befindet sich dabei im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung des Patienten - und der Verpflichtung zum Gutestun, zum Schützen des Kranken, im Extremfall auch mit Zwang."
 
Dr. Knut Hoffmann, stellvertretender Direktor der RUB-Klinik, setzt sich in seinem Beitrag für eine fast flächendeckend vernachlässigte Patientengruppe ein: Bei Intelligenzminderung werden Symptome psychischer Erkrankungen häufig nicht als solche erkannt, sondern als Folge fehlender Intelligenz fehlinterpretiert und nicht behandelt.
 
RUB-Klinikdirektor Professor Dr. Georg Juckel und Dr. Paraskevi Mavrogiorgou erinnern an die - trotz aller Fortschritte - nach wie vor bescheidenen Ressourcen ihrer Profession: "Nur auf der Ebene der Pathogenese zugrundeliegender Konflikte  und Strukturdefizite entscheidet sich, inwiefern überhaupt Pharmako- und Psychotherapien greifen. Möglicherweise müssen wir prinzipiell von der Nichtwirksamkeit solcher Behandlungsbemühungen ausgehen, da wir vermutlich nur auf der Oberfläche ´Sekundärphänomene´ in der Black Box auf gut Glück behandeln. Vielleicht ist es ehrlicher zu konstatieren, dass auch die Psychiatrie allenfalls auf der Symptomebene operiert, allenfalls palliativ, nicht kurativ ..."
 

Ethische Entscheidungssituationen in Psychiatrie und Psychotherapie
Juckel, Georg; Hoffmann, Knut (Hrsg.)




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