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Der Alltag im Strafvollzug wurde den allgemeinen Lebensverhältnissen nicht angeglichen

Ein Gefängnis besteht aus hunderten neben- und übereinander gestapelten Wohnklos, in die Straftäter (und ausnahmsweise auch Unschuldige oder Straftäterinnen) gesperrt werden. Dies gilt als artgerechte Haltung, um Häftlinge für ein späteres angepasst-gesetzeskonformes Leben in Freiheit zu konditionieren und die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen. Bei der "Mehrzahl der Gefangenen besteht eine psychische Störung," konstatiert Professor Dr. Norbert Konrad, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie an der Charite Berlin.

Für den Psychotherapeuten Michael Murach ist schwer erkennbar, wie die Zwangsbehausung eine Ent-Störung einleiten soll. Er hat seine Erfahrungen und Lehren aus 36 Berufsjahren in der Haftanstalt Berlin-Tegel in einem aktuellen, teils philosophischen Buch zusammengefasst. Er berichtet über Schurken, Aggressionen, irrsinnige Zufälle, unfreiwillige Komik, verhängnisvolle Tragödien - etwa Opfer, die erstmals nicht mehr auf der Verlierer-Seite stehen wollten und daher zum Täter wurden.

Herr Gruber etwa - jahrelang von seiner untreuen Ehefrau gedemütigt, dennoch immer kompromissbereit, angepasst, liebebedürftig - hört eines Abends den Satz: "Ich habe dich von Anfang an betrogen." "Darauf wirft er die Frau zu Boden, umklammert ihren Hals mit beiden Händen und würgt sie mehrere Minuten. Sie wehrt sich anfangs, kratzt ihn am Hals. Ihre Augen werden stumpf. Er trägt den Leichnam ins Wohnzimmer, legt ihn auf den Tisch... Er zündet eine Kerze an und spricht ein Gebet, dessen Inhalt nur er kennt, er wischt den Schleim von Mund und Nase, säubert ihre Fingernägel und schließt ihre Augen. Er wickelt den Leichnam in eine Plastikfolie, verklebt alles mit einem Band, wechselt das Türschloss aus. Am Folgetag irrt er durch Berlin. Um 15.50 meldet er mit weinerlicher Stimme beim Polizeinotruf, dass er seine Frau umgebracht hat und sich auch selbst das Leben nehmen will. Anderthalb Jahre später wird er wegen Totschlags zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Die Richter attestieren ihm eine verminderte Schuldfähigkeit wegen ´affektiver Aufladung durch Kränkung´."

Murach begegnen in Haft regelmäßig Menschen, die ihre Konflikte nicht mit Selbstachtung und gegenseitigem Respekt austragen konnten. Wie das Leben mit Scheitern und Schuld, u.U. mit psychischer Störung zu bewältigen ist, wurde sein Lebensthema. Wieweit psychische Störungen Voraussetzung oder Folge der Straftat sind, lässt sich meist ebenso schwer differenzieren wie die Frage, wieviel Störung der Justizvollzug bei seinen Häftlingen oder auch seinen Bediensteten auslöst.

Norbert Konrad:"Während Anpassungsstörungen in der ambulanten psychiatrischen Versorgung innerhalb des Justizvollzuges dominieren, bilden Psychosen im stationären Bereich den größten Anteil. Schizophren Erkrankte, die im Justizvollzug häufig zugleich an einer Polytoxikomanie (Suchterkrankung) sowie einer dissozialen Persönlichkeitsstörung leiden, bereiten oft Behandlungsprobleme aufgrund mangelnder Compliance. 

Simulation, z.B. durch Vortäuschung psychotischer Symptome, tritt selten auf. Wenn von unangepassten Patienten körperliche Beschwerden ohne organisches Korrelat vorgebracht werden, wird in der Justizvollzugspraxis zu häufig die Diagnose einer Simulation oder somatoformen Störung gestellt, ohne einer möglichen affektiven Störung die gebotene Aufmerksamkeit zu schenken." Auch hinter einer Zellenzerstörung (Haftkoller) kann eine oft verkannte Depression stehen. Suizide in Haft sind wesentlich häufiger als in der Allgemeinbevölkerung.

Murach erinnert an das seit 1977 geltende und bis heute nicht umgesetzte Strafvollzugsgesetz, das eine Vorbereitung auf normale Freiheit fordert: "Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs ist entgegenzuwirken." Die Realität der Wohnklos widerspricht dieser Anforderung und erklärt, warum der Gefängnisaufenthalt seine gewünschte "Wirkung immer wieder heillos verfehlen lässt." Murach zitiert eine Warnung des Strafrechtsexperten Karl Krohne von 1889 (!): "Die Bedeutung des Gefängnisses liegt darin, dass durch schlechte Gestaltung und Handhabung das Verbrechen mehr gefördert als verhindert wird."   

 

Norbert Konrad: Psychische Störungen/Erkrankungen in Haft.
In: M. Lehmann, M. Behrens, H. Drees (Hrsg.) Gesundheit und Haft,
Handbuch für Justiz, Medizin, Psychologie und Sozialarbeit.
Pabst Science Publishers, ISBN 978-3-89967-897-0

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Michael Murach: Die Kunst, sich im Krisenfall zu behaupten, ohne es dabei mit sich selbst oder mit dem Anderen zu verderben,
Das Gefängnis als Lehranstalt.
Pabst Science Publishers, ISBN 978-3-95853-919-8
 

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