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Beurteilungskriterien für die MPU in der Diskussion

Wer seinen Führerschein verloren hat und ihn auf dem Weg über eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, früher abwertend "Idiotentest" genannt) zurückerhalten will, wird mit einem für die Betroffenen oft schwer durchschaubaren Verfahren konfrontiert. Der Untersuchung liegen zwar bundesweit einheitliche Beurteilungskriterien zugrunde, die eine Transparenz gewährleisten sollen, doch sind diese in den letzten Jahren von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt an vielen Stellen stark formalisiert und verschärft worden, ohne dass darüber eingehend unter Fachleuten diskutiert wurde. Sowohl von politischer, als auch von rechtlicher und von fachwissenschaftlicher Seite ist an der zweiten Auflage der Beurteilungskriterien allerdings Kritik geäußert worden. Eine Hamburger Gruppe von renommierten Verkehrspsychologen hat diese kritische Bilanz in einem Symposium mit Vertretern verschiedener Fachdisziplinen gebündelt und die Ergebnisse als Buch veröffentlicht.

Diplom-Psychologin Ruth Sarah Born (Hamburg) sieht an Hand der Formulierungen der Beurteilungskriterien eine Vernachlässigung  intrapsychischer Prozesse auf der Denk- und Erlebensebene zugunsten einer sehr vereinfachten Verhaltensebene.

Prof. Dr. Joachim Körkel (Nürnberg) stellt die wissenschaftliche Berechtigung in Frage, aufgrund weniger Kriterien von der Mehrzahl auffälliger Kraftfahrer eine lebenslange vollständige Abstinenz zu fordern, da dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Selbstbestimmung darstellt.

Diplom-Psychologe Dr. Paul Brieler (Hamburg) analysiert kritisch die Geschichte der Beurteilungskriterien und fordert eine breitere interdiziplinäre Diskussion über den Stellenwert verschiedener diagnostischer Methoden und den daraus abgeleiteten Empfehlungen.

Weitere Autoren beschäftigen sich mit der Begutachtungslogik aufgrund isolierter Indikatoren, dem Stellenwert des neuen Alkohol-Markers Ethylglucuronid, der Beurteilung von Drogenauffälligen, Zeitvorgaben für verhaltensändernde Maßnahmen und die rechtliche Beurteilung des gesamten MPU-Systems.

Insgesamt wird von verschiedenen Seiten die fehlende Verzahnung mit spezifisch verkehrspsychologischen Erkenntnissen, therapeutischen Erfahrungen und den Ergebnissen aus der Auswertung von Gruppenmaßnahmen beklagt. Dies betrifft auch das fast vollständige Fehlen von Kriterien für die Zuweisung zu verhaltensändernden Maßnahmen in den Beurteilungskriterien.




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