Diplom-Psychologin Ruth Sarah Born (Hamburg) sieht an Hand der Formulierungen der Beurteilungskriterien eine Vernachlässigung intrapsychischer Prozesse auf der Denk- und Erlebensebene zugunsten einer sehr vereinfachten Verhaltensebene.
Prof. Dr. Joachim Körkel (Nürnberg) stellt die wissenschaftliche Berechtigung in Frage, aufgrund weniger Kriterien von der Mehrzahl auffälliger Kraftfahrer eine lebenslange vollständige Abstinenz zu fordern, da dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Selbstbestimmung darstellt.
Diplom-Psychologe Dr. Paul Brieler (Hamburg) analysiert kritisch die Geschichte der Beurteilungskriterien und fordert eine breitere interdiziplinäre Diskussion über den Stellenwert verschiedener diagnostischer Methoden und den daraus abgeleiteten Empfehlungen.
Weitere Autoren beschäftigen sich mit der Begutachtungslogik aufgrund isolierter Indikatoren, dem Stellenwert des neuen Alkohol-Markers Ethylglucuronid, der Beurteilung von Drogenauffälligen, Zeitvorgaben für verhaltensändernde Maßnahmen und die rechtliche Beurteilung des gesamten MPU-Systems.
Insgesamt wird von verschiedenen Seiten die fehlende Verzahnung mit spezifisch verkehrspsychologischen Erkenntnissen, therapeutischen Erfahrungen und den Ergebnissen aus der Auswertung von Gruppenmaßnahmen beklagt. Dies betrifft auch das fast vollständige Fehlen von Kriterien für die Zuweisung zu verhaltensändernden Maßnahmen in den Beurteilungskriterien.