"Weithin bekannt sind Aufgaben zum räumlichen Vorstellungsvermögen, wovon einzelne jedoch allein durch schlussfolgerndes Denken zu lösen sind. So kann es passieren, dass Personen mit schlechter Raumvorstellung bei manchen Aufgaben im Gegensatz zu den meisten anderen ungerechtfertigt zu einer Lösung kommen, allein deshalb, weil diese Aufgaben auch durch Logik zu lösen sind.
Solche Tests gehen an der Idee einer eindimensionalen Messung vorbei und sind daher unbrauchbar - abgesehen davon, dass sie gegenüber etlichen Personen unfair sind."
Kubinger fordert, dass diagnostische Verfahren nur eingesetzt werden, "wenn belegt ist, dass die einschlägigen Gütekriterien erfüllt sind. Es genügt also nicht nur, dass im Handbuch irgendwelche Angaben zu Gütekriterien gemacht werden, sondern diese müssen auch in definierter Weise erfüllt und empirisch belegt sein. Die DIN33430 legt fest, was genau 'in definierter Weise' heißt. Dabei geht es fallspezifisch darum, dass die Verfahren 'nachweislich einen Bezug zu den Anforderungen'hat.
Entscheidend sind die Gütekriterien: Objektivität, Messgenauigkeit (Reliabilität), Übereinstimmung zwischen Messabsicht und tatsächlich gemessener Eigenschaft (Validität), Gültigkeit der Eichung, Ökonomie, Nützlichkeit, Fairness, Zumutbarkeit, Angemessenheit der Punktvergabe (Skalierung) und Unverfälschbarkeit."