Positive Entwicklungen durch die Covid-19 Pandemie
Im Frühjahr 2020 trat im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes eine Rechtsverordnung des Gesundheitsministers in Kraft, die die betäubungsmittel- und medizinrechtlichen Vorgaben temporär erweiterten. Damit gelang es im Zusammenspiel aller Akteure (Ärzte, KV’en, Gesundheitsbeörden, ÄK’s) zumindest in den Großstädten, die Versorgung mit der Opoioidsubstitutionsbehandlung sicher zu stellen und den Kreis der Substituierten zu erweitern. Diese erfolgreichen temporären Erleichterungen in der Substitutionsbehandlung gilt es dauerhaft zu implementieren.
Drogenbedingte Todesfälle reduzieren – Bundesmodellprojekt NALtrain
Auch die Zahl der drogenbedingten Todesfälle in Deutschland nimmt seit 10 Jahren zu und hat im Jahr 2020 mit 1.581 Fällen einen neuen Höchstwert der letzten 20 Jahre erreicht (2001: 1.835).Deshalb wird im vorliegenden Bericht ein Maßnahmenplan für eine nachhaltige Reduktion drogenbedingter Todesfälle in Deutschland vorgestellt. Ein wichtiger Baustein dazu ist das kürzlich vom Bundesministerium für Gesundheit gestartete Modellprojekt NALtrain. Dieses erste bundesweite Modellprojekt zum Thema Take Home Naloxon soll in den nächsten drei Jahren den Grundstein dafür legen, dass Ärzt*innen das Medikament verordnen und möglichst viele Opioidkonsument*innen und Substituierte dieses lebenswichtige Präparat mit sich führen und anwenden können. Projektträger sind akzept, die Deutsche Aidshilfe und das Institut für Suchtforschung Frankfurt (https://www.naloxontraining.de/ und https://www.akzept.eu/drogennotfallprophylaxe-mit-naloxon/)
Harm Reduction und Strafverfolgung
Während die Entwicklung von Verhältnisprävention bei den legalen Drogen auf sehr niedrigem Niveau stagniert, dreht sich die Kriminalisierungsspirale bei illegalen Substanzen ungebremst weiter: Auch 2020 hat sich der Anstieg der polizeilichen Ermittlungsverfahren zu Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz fortgesetzt: Noch nie sind in Deutschland mit 365.753 polizeilichen Ermittlungsverfahren so viele „Rauschgiftdelikte“ registriert worden wie 2020. Ganz überwiegend beruht diese Entwicklung weiterhin auf der polizeilichen Verfolgung der sogenannten konsumnahen Delikte im Mengenbereich lediglich zum Eigenbedarf.