Verordnung außerhalb der geprüften Anwendungsgebiete
Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe von Professor Glaeske aus dem SOCIUM der Universität Bremen hat die BKK Mobil Oil die Arzneimittelabrechnungen für Cannabis-Verordnungen von 2017 bis Oktober 2019 unter Einhaltung aller gebotenen Datenschutzauflagen analysiert. Ergebnis: Lediglich ein Fünftel der Antragsteller, also nur 173 Patienten, erhielt Cannabis-basierte Arzneimittel im Rahmen gut geprüfter und zugelassener Anwendungsgebiete. Dazu gehört vor allem die spezialisierte ambulante Palliativversorgung von Krebspatienten sowie Anträge von Versicherten mit neurologischen Leiden oder Anorexie. Hier wurden überwiegend Dronabinoltropfen mit einer Versorgungsdauer von bis zu zwei Monaten eingesetzt.
Für viele Indikationen keine relevante Therapieoption
Ein Großteil der Patienten erhielt Cannabinoide jedoch außerhalb der in klinischen Studien geprüften Indikation - zum Beispiel aufgrund eines chronischen Schmerzsyndroms (27%), wegen anhaltender Rückenschmerzen (7%), wegen Spastik (6%) oder wegen Polyneuropathie (5%). "Also überwiegend für Indikationen, in denen eine Reihe von Studien gezeigt haben, dass THC-haltige Medikamente im Mittel keine relevante Schmerzlinderung erzeugt", kommentiert Schmerzmediziner Prof. Dr. Christoph Maier, ehemaliger Chefarzt der Schmerzklinik an der Universität Bochum.
Unverarbeitete Blüten auf der Liste ganz oben
Für die Experten erstaunlichstes Ergebnis der Studie: 62% der Leistungsausgaben entfielen 2019 auf unverarbeitete Cannabisblüten und Blüten in Zubereitungen. "Archaisch anmutende Therapien in Zeiten der Verfügbarkeit von standardisiert hergestellten und im Markt verfügbaren zugelassenen Cannabis-Produkten und vor allem gut geprüften, wirksamen und vielfach erprobten Schmerzmitteln", urteilt Studienleiter Glaeske. In diesen Bereich fielen auch die Hochkostenfälle mit Ausgaben von mehr als 15.000Euro im Analysezeitraum von 34 Monaten. Auffällig sei in diesem Zusammenhang, dass vor allem männliche Patienten im Alter von 20 bis 29 Jahren zu den Antragstellern gehörten. Auffälligkeiten auch bei den Tagesdosen: Diese würden mitunter um ein Vielfaches über denen des staatlichen Cannabisprogrammes der Niederlande liegen. Dies ließe auch die Frage aufkommen, ob diese Dosierungen noch mit einer verantwortungsvollen Versorgung in Einklang zu bringen seien oder ob getrocknete Cannabisblüten auchals Rauschmittel "auf Rezept" missbraucht oder sogar weiterverkauft werden, so der Experte.
Vor diesem Hintergrund wird die Forderung nach gesetzlichen Rahmenbedingungen, Darreichungsformen und Dosierungen sowie einer Nutzenbewertung der gesamten Cannabis-Anwendungspalette immer lauter. "Cannabis ist schließlich kein Wundermittel!", fasst Prof. Gerd Glaeske zusammen: "Evidenz, Therapiesicherheit und Patientennutzen sollten bei der Entscheidung über die Anwendung von Cannabisprodukten im Vordergrund stehen. Daher ist wie bei allen neuen Arzneimitteltherapien eine AMNOG-Prüfung beim gemeinsamen Bundesausschuss schnellstens nachzuholen." Doch davon seien wir, so der Experte, auch nach vier Jahren Cannabis-Verordnungen noch weit entfernt.
Eine Aufzeichnung der Online-Pressekonferenz vom 10.03.2021,
den Cannabis-Report 2020 sowie weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.bkk-mobil-oil.de/cannabis-report .
Literatur zum Thema