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Psychoanalyse

Hinweise für AutorInnen


Manuskripteinreichung

Zur Veröffentlichung eingereichte Manuskripte werden einem Begutachtungsverfahren unterzogen. Es werden hierbei die unten genannten Kategorien unterschieden; bitte vermerken Sie die gewünschte Veröffentlichungsart. Diese Zuordnung ist entscheidend für das Begutachtungsverfahren.

Allgemein sind die Manuskripte mit einer Zusammenfassung und Schlüsselbegriffen zu versehen. Zitiert wird nach den aktuellen Zitierregeln der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (1997, Richtlinien zur Manuskriptgestaltung, 2. überarbeitete Auflage, Göttingen: Hogrefe oder www.uni-leipzig.de/~decker/manus2.html).


1. Originalarbeiten

Originalarbeiten sollten sowohl inhaltliche als auch strukturelle Kriterien erfüllen. Bei theoretischen Arbeiten sollte von einer klaren Fragestellung, bei empirischen Arbeiten von einer klar umrissenen Problemstellung oder Hypothesen ausgegangen werden.  Hierbei sollen neue, bisher nicht publizierte Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, ein neues theoretisches Konzept oder ein neues Verfahren vorgestellt werden.  Weiterhin sind Angaben zur Methodik (Gewinnung der Daten, Beschreibung der Stichprobe, ausführliche Darstellung der Untersuchungsstrategie oder der Untersuchungsinstrumente, der Auswertungsverfahren und des Untersuchungsablauf), bei theoretischen Arbeiten Angaben zum diskutierten Konzept (wissenschaftstheoretische Einordnung, Abgrenzung zu anderen Zugängen) notwendig.  Die Gliederung sollte eine Einleitung mit aktuellem Wissenstand, Fragestellung oder Hypothesen, Methodik, Darstellung der Ergebnisse und Diskussion umfassen.   Eine Originalarbeit sollte einen Umfang von 25 Seiten nicht übersteigen.  Als Originalarbeiten bei der Redaktion eingereichte Manuskripte sollten in drei Exemplaren vorliegen.  Sie werden durch zwei Gutachter bewertet.


2. Forschungsberichte, Kurzbeiträge

Manuskripte, die zur Veröffentlichung in dieser Kategorie eingereicht werden, sollten in knapper Form kleinere Studien, Replikationen, Konzepte u. Ä. darstellen. Deutlich sollte der Charakter des Manuskriptes als „Work in Progress“ erkennbar sein.  An dieser Stelle kann auch über geplante Vorhaben berichtet werden. Der Umfang sollte 12 Standardseiten nicht übersteigen.  Als Kurzbeitrag eingereichte Manuskripte sollten der Redaktion in zwei Exemplaren vorliegen.  Sie werden durch einen Gutachter bewertet.


3. Briefe an die Herausgeber

Briefe an die Herausgeber stellen eine besondere Form der Veröffentlichung dar. Hier kann als Nachricht über Aktivitäten, Tagungen usw. berichtet werden.  Manuskripte, die zur Veröffentlichung in dieser Kategorie eingereicht werden, werden nicht dem Begutachtungsverfahren unterworfen. Über die Annahme entscheidet die Redaktion.


4. Rezensionen

Die Redaktion nimmt gerne Besprechungen von Büchern entgegen oder vermittelt Besprechungsexemplare an interessierte AutorInnen.  Die Entscheidung zur Veröffentlichung behält sich die Redaktion vor.





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