"Psychiatrische Versorgung innerhalb des Justizvollzugs sollte als Teil der allgemeinen Gesundheitsfürsorge einer Gesellschaft gesehen werden. Für psychisch gestörte Gefangene gibt es oft ein erhöhtes Risiko, zum Opfer zu werden." Dies kann die Krankheit verstärken, die Resozialisierung behindern und zu neuen Delikten führen.
Bei der Behandlung "sollte das Äquivalenzprinzip gelten, also die Vergleichbarkeit therapeutischer Angebote innerhalb des Justizvollzugs mit denjenigen außerhalb, wie es die Europäische Menschenrechtskonvention und andere internationale Dokumente vorgeschrieben haben. Engagement in diesem Bereich verspricht kaum Wählerstimmen; aber es sollte unter dem Versorgungsaspekt herausgestellt werden, dass eine Inhaftierung eine spezielle soziale Verantwortung auch und gerade für die Gesundheit der Gefangenen bedingt, selbst wenn psychiatrische Hilfe nicht primär oder indirekt Kriminalität verhindert."
Konrad formuliert eine Liste von Empfehlungen, u.a.:
- "Auch unter Haftbedingungen ist der Aufbau einer guten therapeutischen Beziehung zu psychisch gestörten Gefangenen möglich. Sehr häufig sind psychisch Kranke aus dem allgemeinpsychiatrischen Versorgungssystem herausgefallen oder vor Inhaftierung nie darin integriert gewesen."
- "Von daher ist es erforderlich, ein auf den Einzelfall ausgerichtetes (Weiter-)Versorgungsnetz für die Zeit nach der Haftentlassung vorzubereiten. Widerstände der (noch gefangenen) Patienten resultieren nicht selten daraus, dass sie sich nicht als krank bzw. gestört erleben und dezidiert für die Zeit nach der Entlassung keine Fortführung der Behandlung wünschen, selbst wenn sie in Haft ggfs. sogar längere Zeit Therapie (einschließlich Psychopharmaka) akzeptiert haben. Nicht die Simulation nicht vorhandener psychiatrischer Symptome ist das Problem, vielmehr die Dissimulation vorhandener."
- "Soweit Gefangene in stationär psychiatrischen Einrichtungen des Justizvollzugs behandelt werden, muss durch personelle und organisatorische Maßnahmen sichergestellt sein, dass die Patienten nicht große Teile des Tages in ihren Zimmern eingeschlossen sind und sich die psychiatrische Therapie im Wesentlichen auf die Vergabe von Medikamenten beschränkt. Die Psychiatrie-Personalverordnung hat bislang nie Eingang in den Justizvollzug gefunden."
- "Die Praxis, akut psychisch kranke Gefangene wegen Selbst- und/oder Fremdgefährdung oder erheblicher Störung des Anstaltsfriedens in besonders gesicherten Hafträumen mit Kameraüberwachung zu isolieren, sollte abgestellt und durch eine angemessene Betreuung ersetzt werden."
Professor Dr. Norbert Konrad ist Ärztlicher Direktor der Justizpsychiatrie Berlin. Seine Studien erschienen in:
Herbert Steinböck (Hrsg.) Gewalt durch psychisch Kranke.
Pabst, 152 Seiten. Paperback ISBN 978-3-95853-512-1, eBook ISBN 978-3-95853-513-8
M. Lehmann, M. Behrens, H. Drees (Hrsg.) Gesundheit und Haft. Handbuch für Justiz, Medizin, Psychologie und Sozialarbeit.
Pabst, 612 Seiten, Hardcover ISBN 978-3-89967-897-0