In den meisten Fällen geht die Initiative zu einer TOA-Mediation während des Ermittlungsverfahrens von den zuständigen Amts- und Staatsanwaltschaften aus. Auf die Möglichkeit angesprochen, nehmen mehr als die Hälfte der Geschädigten und mehr als zwei Drittel der Täter das Gesprächsangebot an. Gut 85% der Mediationen sind erfolgreich.
Studien belegen: Opfer, die sich für eine Konfliktvermittlung entschieden haben, gewannen im Anschluss eine gewisse Zufriedenheit: "Neben einer zeitnahen Wiedergutmachung konnten Betroffene sowohl ihre Ängste, Wut und Rachegefühle besser abbauen, das Handeln der Tatverantwortlichen besser verstehen, sich emotional erleichtern als auch häufiger Entschuldigungen hören. Ebenso konnten sie ihre Grundbedürfnisse nach Kontrolle, Partizipation, Bindung, Selbstwertschutz und Selbstwerterhöhung besser befriedigen. Gesundheitsförderliche Wirkungen im Sinn positiver Effekte auf das psychische und physische Wohlbefinden wurden sowohl bei Opfern als auch Tätern nachgewiesen. Die größten Effekte wurden im Kontext von Gewaltstraftaten festgestellt." Einige Hinweise deuten auch auf eine bessere Rehabilitation der Täter hin.
Für die Mediation im Täter-Opfer-Ausgleich benötigen SozialarbeiterInnen eine zusätzliche Fortbildung und eine besondere Sensibilität. "Einmal mehr gilt dies in Fällen von Abhängigkeits- und/oder Machtverhältnissen, Gewaltspiralen und Kindeswohlgefährdung. Hier bedarf es einer speziellen Risikoeinschätzung durch die Mediatorinnen und Mediatoren. Ebenso wichtig ist, dass die Konfliktbeteiligten wissen, worauf sie sich einlassen, und nicht zur Teilnahme gedrängt werden. Nur durch Transparenz und Freiwilligkeit können die Schaffung eines sicheren Rahmens gewährleistet, die Beteiligten geschützt und erneute Verletzungen vermieden werden ..."
Daniel Deimel & Thorsten Köhler (Hrsg.) Delinquenz und Soziale Arbeit: Prävention, Beratung, Resozialisierung.
Pabst, 268 Seiten. Paperback ISBN 978-3-95853-552-7. eBook ISBN 978-3-95853-553-4