Freiverantwortlichkeit steht bei mehreren Gruppen infrage: "Menschen, die unter einer psychischen Störung leiden, zum anderen all jene, die aufgrund von Schicksalsschlägen, anderen belastenden Lebensereignissen, Lebens- oder Sinnkrisen, Lebensüberdruss oder aus sonstigen Gründen einen assistierten Suizid wünschen; eine besondere Subgruppe dürften Personen bilden, die sich in Sicherungsverwahrung, in Strafhaft oder im Maßregelvollzug befinden."
"Bei diesen Gruppen von Suizidwilligen sollte nach eingehender Aufklärung und Beratung über medizinische oder psychosoziale Hilfen und sonstige Alternativen zum Suizid und nach einer Vorprüfung der Freiverantwortlichkeit eine Wartefrist von i.d.R. sechs Monaten eingehalten werden, nach deren Ablauf die Freiverantwortlichkeit durch zwei Ärzte zu überprüfen ist ..."
Ausführlich analysieren die Psychiater die Beurteilung der Freiverantwortlichkeit anhand der vier Hauptkriterien:
- Freiheit trotz psychischer Störung,
- Freisein von unzulässsigen Einflussnahmen oder Druck
- Qualität der Informiertheit, Aufklärung, Beratung
- Dauerhaftigkeit und innere Festigkeit des Entschlusses
"Die vorgesehenen niederschwelligen Hilfsangebote und suizidpräventiven Schutzkonzepte (einschließlich der Verbote kommerzieller Angebote von Suizidassistenz und der Werbung für Suizidassistenz) sind dringend geboten und auch erfolgversprechend, wenn sie auf den Erfahrungen aufbauen, die gerade in Deutschland auf diesem Gebiet gemacht wurden ..."
Clemens Cording, Norbert Nedopil (Hrsg.):
Psychiatrische Begutachtungen im Zivilrecht.
Ein Handbuch für die Praxis.
Überarbeitete und erweiterte Neuauflage 2023.
Pabst, 316 Seiten. Hardcover