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Mit dem Flachmann zur Arbeit. Immer mehr Berufstätige alkoholabhängig – KKH-Experte: Rechtzeitig Hilfe suchen

Immer mehr Beschäftigte greifen mittlerweile zu Alkohol – mit ernsten Folgen für Gesundheit, Privatleben, Job und Wirtschaft. Laut Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse sind vor allem immer mehr Arbeitnehmer:innen in den Dreißigern und Vierzigern betroffen. So ist die Zahl der KKH-versicherten Berufstätigen mit exzessiven Alkoholkonsum von 2011 auf 2021 bundesweit um rund ein Drittel (32 Prozent) gestiegen, in der Altersgruppe der 35- bis 39-Jährigen sogar um 88,5 Prozent. Dazu zählen neben dem Rauschtrinken auch Abhängigkeit, Entzugserscheinungen und psychische Verhaltensstörungen aufgrund von Alkohol.

Vom Vor-Corona-Jahr 2019 auf das Jahr 2021 verzeichnet die KKH insgesamt ein Plus von mehr als vier Prozent, in der Altersgruppe der 40- bis 44-Jährigen sogar von 18 Prozent. Neben den Arztdiagnosen ist auch die durchschnittliche Krankschreibedauer pro alkoholsüchtigem Beschäftigten gestiegen. Den Höhepunkt der vergangenen fünf Jahre verzeichnet die KKH im ersten Corona-Jahr mit fast 41 Krankheitstagen. 2021 und 2019 waren es im Schnitt je rund 38 Tage. 2018 und 2017 mit je rund 31 Tagen noch deutlich weniger.

Alkoholatlas Deutschland 2022

Krisen als Konsumtreiber

Eine von der KKH beauftragte forsa-Umfrage zeigt darüber hinaus: Fast ein Drittel der Berufstätigen trinkt an mehreren Tagen pro Woche Alkohol, neun Prozent davon teils sogar täglich. Gründe dafür sind unter anderem das bessere Abschalten vom Alltag, Gewohnheit und Stressabbau. Jeder neunte Beschäftigte gibt darüber hinaus an, seit der Corona-Pandemie mehr Bier, Wein, Sekt und Hochprozentigeres zu konsumieren. „Besonders in Krisenzeiten sind Rauschmittel eine Art Bewältigungsmechanismus, da sie entspannen, beruhigen und vermeintlich Ängste und Sorgen vertreiben. Besonders gefährdet sind Menschen, die bereits unter einer Alkoholsucht leiden oder dazu neigen“, erläutert Michael Falkenstein, Experte für Suchtfragen bei der KKH. Bei vielen Berufstätigen kommen noch Konkurrenzdruck und Überlastung hinzu sowie seit der Corona- und der Energiekrise vermehrt Geldsorgen und Existenzängste. „Eine Reihe von Beschäftigten kommt auch mit der Isolation im Homeoffice schlecht zurecht. Wer nicht mehr täglich zur Arbeit fährt, verliert leicht seinen Tagesrhythmus und hat weniger soziale Kontrolle durch Kolleg:innen und Kund:innen. Die Hemmungen mit Blick auf den Alkoholkonsum sinken“, erläutert Falkenstein.

Suchtpotenzial oft unterschätzt

Laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sind fünf Prozent der Arbeitnehmer:innen und bis zu zehn Prozent der Führungskräfte alkoholabhängig. Diese Mitarbeiter:innen stellen ein Risiko für sich selbst, das Unternehmen und die Kolleg:innen dar. Oft entwickeln Süchtige weitere Krankheiten und fallen dadurch einmal mehr bei der Arbeit aus. Sie haben deutlich häufiger Arbeitsunfälle als gesunde Kolleg:innen und sind deutlich weniger leistungsfähig. Ein großer volkswirtschaftlicher Schaden ist die Folge. Und nicht nur das: Auch das Arbeitsklima leidet unter dem Konsum von Alkohol. Skepsis, Misstrauen und Konflikte sind die Folge. Michael Falkenstein: „Die Gefahren durch Alkohol werden oft unterschätzt und erst dann als Problem wahrgenommen, wenn die Grenze zu Missbrauch und Abhängigkeit bereits überschritten ist. Wir unterscheiden häufig zwischen Weiß und Schwarz, nämlich den gelegentlichen Genusstrinker:innen und denjenigen, die bereits morgens Wodka in den Kaffee kippen. Es gibt aber noch einen riesigen Graubereich dazwischen.“

Auffälligen Konsum nicht decken

Der KKH-Experte ist überzeugt, dass die meisten zu spät Hilfe suchen, denn die Scham ist groß. Zum Suchtverhalten gehört darüber hinaus eine Realitätsverzerrung: Betroffene leugnen meist, dass sie getrunken haben und machen andere für ihre Probleme verantwortlich. Sie verharmlosen ihr Trinkverhalten und haben häufig Ausreden parat. Falkenstein empfiehlt Berufstätigen, die Alkoholprobleme bei Kolleg:innen beobachten, sich an die nächsthöhere Führungskraft oder auch den Betriebsarzt beziehungsweise die Betriebsärztin des Unternehmens zu wenden. Verstoßen betreffende Mitarbeiter:innen mit ihrem Verhalten gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder vernachlässigen diese, sollte die Führungskraft sie darauf ansprechen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich die Probleme verfestigen und zu einer chronischen Erkrankung führen. Wichtig sei, Betroffene konkret und sachlich auf ihre Sucht anzusprechen und Verhaltensbeispiele aufzuzeigen, ohne sie anzugreifen, zu beleidigen oder gar zu verurteilen. Falkenstein: „Keinesfalls sollte problematischer Konsum gedeckt und die Auswirkungen durch andere ausgeglichen werden.“


Quelle: https://www.kkh.de/presse/pressemeldungen/alkoholarbeit

 

Literatur:

Alkoholatlas Deutschland 2022
Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.)
2022, 178 Seiten

 

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