Bei der Deutschen Bahn gilt generell 100prozentiges Alkohol- und Drogenverbot. Das Kraftfahrbundesamt registriert dennoch bei Schienenpersonal 150 bis 200 Alkohol- bzw. Drogendelikte jährlich. Dies ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs. Denn: "Polizeiliche Kontrollen wie im Straßenverkehr sind im Schienenverkehr - tatsächlich wie rechtlich - nur sehr eingeschränkt möglich," dokumentiert der Reader. "Hinzu kommt - und auch das erschwert die Aufhellung des Dunkelfeldes - , dass gerade im privatrechtlich organisierten Schienenverkehr Alkohol- und Drogendelikte vielfach schon deshalb nicht öffentlich werden, weil die Verkehrsbetriebe nicht zur Anzeige von Alkohol- und Drogendelikten verpflichtet sind und an negativen Darstellungen in der Öffentlichkeit kein Interesse haben." Ausführlich berichtet der Reader über moderne technische Sicherheitsvorkehrungen, die bei Fehlern des Fahrpersonals greifen - etwa durch automatische Vollbremsungen. Daher ist das Unfallrisiko eines betrunkenen oder bekifften Fahrers im Schienenverkehr wesentlich geringer als im Straßenverkehr und hat eine sicherlich große Zahl möglicher Unfälle verhindert.
Literatur zum Thema
Paul Brieler, Ewald Brandt, Nicole Bernstein & Klaus Püschel (Hrsg.):
Alkohol, Drogen, Verkehrseignung – Schienenverkehr
Pabst, 2021, 152 Seiten